Die 47. KW., neigt sich dem Ende zu. Am nächsten Sonntag ist schon der 1. Adventssonntag, ja, dann geht es mit dem Jahr gefühlt sehr schnell zu Ende. Aber bis dahin gibt es dann doch noch einige Wochenspiegel, in denen ich über das berichten kann, was ich in anderen Blogs entdeckt habe. Und das ist in dieser Woche:
-
Eine Ansammlung von Peinlichkeiten I, oder: Landgericht Koblenz scheitert an sich selbst, und Eine Ansammlung von Peinlichkeiten II, oder: Landgericht Koblenz und übel heruntergespielte Verfassungsverstöße – zwei Beiträge zum erneuten Scheitern des Verfahrens „Aktionsbüro Mittelrhein“ am LG Koblenz,
- Die unberechtigt vergebene TÜV-Plakette – und die Falschbeurkundung im Amt,
- Pornographische Schriften – und der Kindesmissbrauch,
- Wer Polizist/Polizistin werden möchte, verzichte auf’s Tattoo?
- und dann noch einmal: OLG Bamberg: Beweisverwertungsverbot auch bei unterlassener Betroffenenbelehrung im Bußgeldverfahren
- und aus meinem Blog: Amtsrichter und Pflichtverteidigerin 6 Monate untätig ==> Entschädigung nach dem StrEG, oder: Unfassbar.