Vor der eigentlichen Eröffnung der Woche dann zunächst ein Posting in eigener Sache., und zwar Folgendes:
Ich hatte gestern auf meiner Homepage „Burhoff-online“ mal wieder einen Newsletter abgesetzt, und zwar die Nr. 30 im Jahr 2018. Zu dem hat mich dann gestern die Mail eines Abonnenten erreicht, die mich erstaunt, aber vor allem auch verärgert hat.
Der Kollege schreibt:
„Sehr geehrter Herr Kollege
ich beziehe mich auf Ihren vorhin abgesetzten Newsletter.
Sie teilen dort die Entscheidung OLG Frankfurt a. M., Beschl. v. 23.05.2018 – 2 Ss-OWi 506/17 mit. Diese ist von Ihnen falsch eingeordnet. Sie steht unter „StGB/Nebengebiete“, gehört aber nach „StPO“, da es um einen fehlenden Strafantrag geht. Es handelt sich also um eine verfahrensrechtliche Entscheidung. Mir ist im Übrigen schon häufiger aufgefallen, dass man über die von Ihnen gewählten Zuordnungen der Entscheidungen diskutieren kann. Das macht das Arbeiten mit dem Newsletter schwierig. Das liegt vor allem auch daran, dass Sie insgesamt nur acht Rubriken vorgeben, ohne die noch weiter zu unterteilen. Ich würde es begrüßen, wenn Sie das ändern würden.
Und: Mich stört die in letzter Zeit aufgenommene Werbung im Newsletter. Vielleicht lässt sich das ja wieder abstellen. Falls ja, halte ich Ihnen gerne weiter die Treue.“
Ich habe darauf nur kurz – und noch einigermaßen artig – geantwortet:
„Sehr geehrter Herr Kollege,
auf Ihre Nachricht nur folgende kurze Erwiderung:
Ich habe weder Zeit noch Lust die von mir vorgenommenen Einordnungen von Entscheidungen zu diskutieren. Ich werde auch die Rubriken nicht ändern bzw. weiter auffächern. Das müsste nämlich mein Webmaster erledigen, wodurch Kosten entstehen würden. Um diese für mein kostenloses Angebot aufzufangen, schalte ich in den kostenlosen Newslettern auch Werbung. Das ist also eine Art Refinanzierung, die ich nicht aufgeben werde/kann.
Zum „Treuehalten“: Reisende soll – und kann man in der Regel auch – nicht aufhalten.“
Ich frage mich nun wirklich, was das soll(te). Ein kostenloses Angebot, über das man einerseits meckert, das aber andererseits ausgebaut/vereinfacht werden soll. Und das alles natürlich kostenlos. Werbung mag man aber auch nicht. Na schön, dann weise ich auf den Abmeldebutton hin, der in jedem Newsletter enthalten ist. Geht ganz schnell und schmerzlos.
Und: Nein, ich werde die Werbung nicht aufgeben. Denn mit ihr bzw. den eingehenden Buchbestellungen finanziere ich den Betrieb des Homepage, des Blogs usw. Meint man eigentlich, die dahinter stehende Technik usw. sei kostenlos zu erhalten? Nein, ist sie nicht. Und wem das alles nicht passt, der mag weiterziehen bzw. den kostenlosen Service nicht mehr nutzen.
Ich könnte ja jetzt auch gleich noch einmal für die „Mängelexemplaraktion“ werben. Tue ich aber nicht, das ich das gestern im „Wochenspiegel“ schon getan habe 🙂 . Ich will es ja nun auch nicht übertreiben.
Alles in allem: Bitte verschont mich mit solchen Mails. Jüngere als ich würden wahrscheinlich schreiben/sagen: „Wohl den letzten Schuß nicht gehört?“
Schade, dass Sie so honorig sind, den Namen des unverschämten hohlen Vollpfostens nicht zu nennen, eigentlich hat er sich den Pranger redlich verdient.
Soll der Blödmann doch seinen eigenen Newsletter machen. Es ist unfassbar, was es für schnöselige und überhebliche Typen gibt. Lieber Kollege Burhoff, weiter so, von mir aus auch ganz ohne Unterfächerung. Ich bin ja nicht doof.
Lieber Herr Kollege, bitte nicht ärgern über derartige Unverschämtheiten und den Newsletter weiter publizieren. Manchen kann man es nicht recht machen.
VG
Jan Szymanski