Ich habe da mal eine Frage: Kann ich die Nr. 4141 VV RVG zweimal abrechnen?

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Und dann noch das Gebührenrätsel, bevor das Wochenende kommt. Die Frage stammt aus der FB-Gruppe:

„Liebe Kollegen, kann mir jemand bei folgender Abrechnungsfrage helfen?

Ermittlungsverfahren gegen meinen Mandanten wird nach umfangreicher Stellungnahme von mir nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt und kurze Zeit später auf Beschwerde wiederaufgenommen. Jetzt nach nochmaliger Stellungnahme wurde das Verfahren wieder nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt. Kann ich die zusätzliche Verfahrensgebühr Nr. 4141 VV RVG doppelt abrechnen?“

Nun? Kann er?

2 Gedanken zu „Ich habe da mal eine Frage: Kann ich die Nr. 4141 VV RVG zweimal abrechnen?

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