Die Frage vom vergangenen Freitag lautete: Ich habe da mal eine Frage: Wie rechne ich denn nun meine Tätigkeiten betreffend Fahrverbot ab?.
Meine Antwort darauf – betreffend den Gebührenteil:
„Die Abrechnung läuft über Vollstreckung im OWi-Verfahren – dahin geht die Frage doch oder geht es um die Entziehung? Das wäre Teil 2 VV RVG. OWi wäre Teil 5 VV RVG, und da die Nr. 5200 Anm. 4 VV RVG. Aber nicht alles auf einmal ausgeben.“ 🙂