Die kürzesten Gebührenfragen sind die schönsten. Und daher nehme ich heute mal eine (kurze), die vor ein paar Tagen in der FB-Gruppe Strafverteidiger pp. gelaufen ist.
„Hallo!
Habe gerade einen Fall wie diesen hier abzurechnen. Müsste bei dem SV nicht auch die 4141 entstanden sein? Bin irritiert, dass die in dem verlinkten Fall nicht geltend gemacht wurde.
Ja, schon wieder Nr. 4141 VV RVG 🙂 .
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