Lösung zu: Ich habe da mal eine Frage: Rücknahme des Strafbefehls …. auch zusätzliche Verfahrensgebühr?

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Die Lösung zur kurzen Frage: Ich habe da mal eine Frage: Rücknahme des Strafbefehls …. auch zusätzliche Verfahrensgebühr?, war dann auch kurz:, und zwar nur mit:

Jepp. https://www.burhoff.de/burhoff/rvginhalte/1652.htm“

Die angesprochene Problematik war übrigens hier auch schon mal Thematik, und zwar unter:  Lösung zu: Ich habe da mal eine Frage: Was verdiene ich denn noch nach Rücknahme der Anklage?. Da hatte ich bereits auf den oben noch einmal zitierten AG Gießen, Beschl. v. 29.06.2016 – 507 Ds – 604 Js 35439/13 – hingewiesen.

Doppelt hält dann besser.

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