Wegen der Hitze dann heute mal eine kurze (und m.E. einfache) Frage, die mich erst gestern erreicht hat:
„Hallo lieber Herr Burhoff,
ich habe eine Frage zur Strafvollstreckung, und zwar:
Worunter fällt das Verfahren zur Prüfung der Anordnung der unbefristeten Führungsaufsicht, hier speziell das Beschwerdeverfahren, ich finde weder unter 4200 noch 4204 was. Für Ihre Hilfe vielen Dank im Voraus.
Na, das müsste doch gehen, oder?
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