„Polizei streicht 1766 Verwarngelder“ so heißt es heute morgen in einem Beitrag in den „Westfälischen Nachrichten“, auf den ich außerhalb des Protokolls 🙂 hinweisen möchte. Passiert ist Folgendes
„Im besagten Zeitraum hatte die Polizei demnach in Fahrtrichtung Oberhausen infolge mehrerer Unfälle eine Messstelle in dem dortigen Baustellenbereich eingerichtet. Auf diesem Abschnitt war laut Polizei-Sprecher Vorholt durchgängig Tempo 80 angeordnet worden und galt demzufolge als zulässige Geschwindigkeit.
Tempo 60-Schilder waren nicht genehmigt
Allerdings war es bei der Aufstellung der Tempo-Begrenzungen zum Versehen gekommen. Jedenfalls fanden sich an einer Stelle in diesem Autobahnbereich laut Vorholt zwei eben nicht genehmigte Schilder mit Tempo 60 – und genau hier blitzte die Polizei, obwohl eigentlich Tempo 80 zulässig war………..“
Zeigt m.E. mal wieder, dass man doch die Augen aufhalten muss – als Verteidiger – und auch die Beschilderung ggf. mal hinterfragt, als Verkehrsteilnehmer natürlich auch….