Zunächst allen Leserinnen und Lesern ein frohes Pfingstfest und ein oder zwei ruhige Tage. Hier geht es ganz normal weiter, heute also zunächst mit dem Wochenspiegel für die 20. KW.. Aus der ist m.E. berichtenswert:
- BGH: Zulässigkeit von Dashcams bei Verkehrsunfällen,
- OLG Hamburg bestätigt Urteil im Streit um Böhmermann-Gedicht,
- Muss der Beschuldigte bei der Polizei erscheinen?
- Die Rechte von Kunden im VW-Abgasskandal – Ein Update,
- Verhafteter Porsche-Manager: Es gibt keine Justizbehinderung,
- LG Kassel: Nichtmitteilung von Aktenzeichen und zuständigen Richtern trotz Nachfrage verletzt rechtliches Gehör,
- VG Düsseldorf zur Abgasmanipulation: Fahrzeuge ohne Software-Update können stillgelegt werden,
- Kopftuch am Arbeitsplatz in Drogerie darf laut LAG Nürnberg nicht verboten werden,
- und dann war da noch: Kanzlei-Knigge: 5 unverzichtbare Tipps, die jeder Rechtsanwalt kennen sollte,
- und ganz zum Schluss: Cottbusser Lichtbildausweise.
Was fällt auf? Ja, richtig, nichts zur DSGVO 🙂 .