Und als Sonntagswitz – es wird für den „Dauerleser“ keine Überraschung sein – gibt es Witze zum Thema der Woche, also zur DSGVO. Mancher wird zwar meinen, die ganze DSGVO sei ein Witz, aber die Aussage allein reicht natürlich nicht für einen Beitrag. Ich habe daher mal ein wenig gesucht, und habe Folgendes gefunden bzw. bin auch auf Folgendes hingewiesen worden.
An der Spitze:
Ratgeber: Die wichtigsten Fragen und Antworten zur neuen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO),
Wenn ich darauzf hinweise, dass der Ratgeber vom Postillion kommt, weiß der kundige Leser, was ihn erwartet. Ich finde: Einfach gut gemacht.
Und dann:
Mindestens eben so gut: Die Datenschutzerklärung von Andreas W. Ditze eingeleitet mit:
Jede gute Website braucht eine Datenschutzerklärung? Ok, dann machen Sie sich auf etwas gefasst.“
Ja, und man kan sich wirklich auf etwas gefasst machen. Vielleicht hätte man die eigene Datenschutzerklärung so abfassen sollen, dann wäre sie sicherlich verständlicher 🙂 .
Fehlen darf natürlich nicht der „Witz“, der sicherlich fast allen Lesern in der vergangenen Woche begegnet ist:
A: „Kennen Sie einen guten DSGVO-Berater?“
B: „Ja.“
A: „Können Sie mir bitte seine Email-Adresse geben?“
B: „Nein!“.
Und wer ein wenig Zeit hat, der kann hier schmökern unter: „Häme pur: So lacht das Netz über die DSGVO.“ Daraus habe ich als „Appetizer“:
„Und wie erklären Sie die Lücke im Lebenslauf in April und Mai 2018?“ „Da habe ich neuen Geschäftsbedingungen, Datenschutzbestimmungen und Newsletter-Abos zugestimmt.“ #DSGVO #GDPR
— Stefan Evertz (@hirnrinde) May 17, 2018
Demnächst werden dann wohl tausende Mütter abgemahnt, weil sie die Einverständnis-Erklärung ihres Kindes damals nicht beim Tätowierer vorgelegt haben.#DSGVO
— Studentenleben (@tomkraftwerk) May 22, 2018
#DSGVO – Das Konjunkturprogramm für #Rechtsanwälte.
Ich bin gespannt, wie es weitergeht, vor allem, ob die große Abmahnwelle kommt und wie die Gerichte dann damit umgehen. Bis dahin: Kopf hoch, für alle…