Am vergangenen Freitag ging es ja mal wieder in dem Beitrag: Ich habe da mal eine Frage: Gibt es Gebühren für die “Beiordnungsbeschwerde?”, um die Kosten/Gebühren für eine erfolgreiche Beschwerde. Ein Dauerbrenner.
Ich habe dem Kollegen wie folgt geantwortet:
„Hallo,
nein.
Die Kosten sind m.E. durch die Verfahrensgebühr abgedeckt.
Vorbem. 4. 2 VV greift da nicht. Sie müssen die Kosten über die Beschwerde im Rahmen der Differenztheorie geltend machen. Ich verweise auf unseren RVG-Kommentar.“
Und auf Burhoff/Volpert, RVG Straf- und Bußgeldsachen, 5. Aufl. 2017 , verweise ich dann hier auch noch einmal. Also „Werbemodus. Zum Bestellformular geht es hier.