Heute dann also der Rückblick auf die die 44. KW., mit folgenden Beiträgen/Hinweisen:
- Strafbefehl mit Kostenkeule und eine schlaue Idee,
- E Mail Versand durch Berufsgeheimnisträger rechtswidrig,
- OLG Zweibrücken: Keine Vollstreckung ausländischer Geldbuße bei Versagung des rechtlichen Gehörs,
- Laserpointer,
- VW-Abgasskandal – Rechtsschutzversicherer zur Deckung verpflichtet,
- Beweiswürdigung in Geständnisfällen – und ihre Überprüfung durch das Revisionsgericht,
- BVerwG: Tempo-30-Zonen müssen zwingend erforderlich sein,
- Zur Zulässigkeit von Aufnahmen des Angeklagten vor der Hauptverhandlung,
- auch nett: Wenn eine andere Auktion über 185.000 Euro mehr erzielt…,
- und dann war da noch: Brich diese 5 Regeln aus der Schule, wenn du erfolgreich studieren möchtest.