So, heute endet die 41. KW des Jahres 2017, allmählich kann man sich schon mal auf das Jahresende einrichte, denn das kommt jetzt schnell. Aber erst kommt heute der Wochenspiegel für die vergangene Woche mit folgenden Hinweisen:
- Klatsche für den Anwalt: Originalvollmacht und das beA passt laut LG Bochum nicht zusammen.,
- Die fotografierte Staatsanwältin,
- zum NSU-Verfahren: Unterbrechung der Verhandlung nach Befangenheitsantrag,
- Gegen Bußgelder versichert,
- Richter baut Tatort nach – mit Legosteinen
- LG Hagen: Dashcam-Aufnahmen sind auch im Strafprozess verwertbar,
- OLG Oldenburg: „Gekauft wie gesehen“ kein umfassender Gewährleistungsausschluss!,
- Konkurrentenstreit um die Stellle eines Leitenden Oberstaatsanwalts,
- Ab jetzt offenes WLAN für alle?
- und dann ist da noch die Frage: Was darf die Polizei bei einer Kontrolle?
Der Link zum Konkurrentenstreit führt zur OLG Oldenburg Entscheidung zum Gewährleistungsausschluss.
Jetzt nicht mehr 🙂
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