Der Kracher des Tages, oder: Wie weit kann man der Zeit voraus sein?

entnommen openclipart.org

Der Kracher des Tages: Ich bekomme gerade eine Mail, in der es heißt:

„Ich habe Ihre Handbücher: Rechtsmittel/Rechtsbehelfe 2. Auflage; Ermittlungsverfahren 7. Auflage und Hauptverhandlung 8. Auflage. Ist der Beitrag Änderungen der StPO 2017 sinnvoll oder schon eingearbeitet. Was wäre Inhalt des 1.Überblicks?

Ich habe darauf geantwortet:

„…. danke für die Nachfrage. Allerdings bin ich etwas irritiert: Wie sollen Gesetzesänderungen aus dem Jahr 2017 in Bücher bereits eingearbeitet sein, die bereits 2015 und 2016 erschienen sind? Das schaffe selbst ich nicht.“

Manchmal weiß ich nicht, ob ich bei solchen Anfragen lachen oder weinen soll. Ich habe mich für lachen entschieden.

Und ich benutze dann <<Werbemodus an>> dieses Posting, um dann gleich noch einmal auf das Ebook hinzuweisen. Näheres dazu hier: Sondermeldung: Die Änderungen der StPO 2017 sind da – und dazu gleich ein Ebook. <<Werbemodus aus>>

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