So, das war dann die 38. KW. des Jahres 2017, die letzte KW. der 18. Legislaturperiode, nun ja noch nicht ganz, denn nach Art. 39 Abs. 1 Satz 2 GG endet eine Legislaturperiode mit dem Zusammentritt eines neuen Bundestages und der muss spätestens 30 Tage nach der Wahl erstmals zusammentreten. Aber wir sind durch mit dem Gesetzesprogramm der 18. Legislaturperiode.
Und für die 38. KW. weise ich heute hin auf folgende Beiträge:
- Bullensohn,
- OLG Koblenz zu Geschwindigkeitsverstoß: Digitaltacho/Head-Up-Display als Indiz für Vorsatz?,
- Erstattung der Anwaltskosten bei Unfallschadensregulierung,
- Wenn das Auto auf dem Gelände des Arbeitgebers zerstört wird…,
- LG Saarbrücken zum Nutzungsausfall: Auch bei 130 %-Schaden kein Warten auf Haftungsanerkenntnis,
- So geht’s richtig (falsch) – eine kleine Handreichung für die Parkscheibe,
- Oktoberfest: (K)eine rechtsfreie Zone – Einige Merksätze für ein rechtssicheres Feiern –
- und dann noch einmal: StPO-Reform 2017: Änderungen im Ermittlungsverfahren ,
- und dann noch – aus dem eigenen Repertoire: Gestern im Bundesrat: teures Handy, teure Rettungsgasse, teure Raser und Live aus dem Gericht usw.,
- und ganz zum Schluss <<Werbung>>: Sondermeldung: Wir haben fertig, oder Burhoff/Volpert, RVG, 5. Aufl. geht in die Auslieferung.