Zu der Frage vom vergangenen Freitag: Ich habe da mal eine Frage: Gibt es eine Extragebühr für die Außervollzugsetzung des Haftbefehls? hatte ich dann noch einmal nachgefragt: „…Meinen Sie eine „Extra-Gebühr“?“ Antwort: „Genau eine „Extra Gebühr“ neben den beiden Gebühren für die Hauptverhandlungstermine.“
Und dann habe ich wie folgt beantwortet:
„Hallo, das kann ich Ihnen dann kurz und knackig beantworten: Nein. Die Tätigkeiten sind mit der VG abgedeckt.“
Also: War wirklich nicht schwer.
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Zumal der Kollege ja eine weitere Hauptverhandlungsgebühr verdient, nachdem der Mandant zum ersten Termin nicht erschienen ist. Ok, als Pflichti nicht wirklich fett, lieber wäre er wohl fertig geworden 😉