Heute zum Wochenschluss mal eine m.E. recht einfache Frage, die mich vor einigen Tagen erreicht hat:
Sehr geehrter Herr Kollege Burhoff,
ich würde Sie um eine kurze Hilfestellung bei dem folgenden Sachverhalt bitten und hoffe, dass diese Art der Kontaktaufnahme für Sie in Ordnung geht:
Gibt es einen Gebührentatbestand für den Fall, dass der Mandant zum ersten Hauptverhandlungstermin nicht erscheint und daraufhin ein Sitzungshaftbefehl ergeht.
Der Pflichtverteidiger schreibt und telefoniert mit dem Vorsitzenden Richter und erreicht eine Außervollzugsetzung durch Meldeauflagen.
Eine Recherche auf Ihrer Homepage hat mich leider nicht weitergebracht.
Für Ihre Mithilfe bedanke ich mich im Voraus.
Komische Frage. Wofür soll es da eine Extra-Gebühr geben?