Die 26. KW läuft ab. Sicherlich eine „juristisch interessate“ Woche, ob nun wegen „Ehe für alle“ historisch, wie einige meinen, lasse ich mal dahingestellt. Ich meine eh (auch), dass die Frage wahrscheinlich noch nicht abschließend entschieden ist, sondern erst demnächst in Karlsruhe entschieden werden wird. Aber schauen wir mal, ob es ein Normenkontrollverfahren in der Wahlkampfzeit geben wird.
Aber es hat dann auch noch andere Themen/Dinge gegeben, auf die man m.E. hinweisen kann, und zwar – vor allem auch zum „Gesetzgebungsmarathon der letzten Woche“:
- Zum Verbot illegaler Verhaltensweisen, die unter Strafe stehen,
- Geldbeschaffungsprogramm für Verteidiger,
- „Ehe für alle“ – ein Bärendienst, dazu passt: Warum das Grundgesetz die Ehe für alle verlangt, und: Meinung: Diese “Ehe für alle” ist verfassungswidrig, oder: Die Ehe für Alle und die Stunde der Politik,
- Beweise? Eine Hochrechnung tut’s doch auch – ja, Hochrechnung gibt es, aber nicht in dem Fall 🙂 ,
- Nun auch AG Neunkirchen: Messungen mit TraffiStar S350 unverwertbar!, aber auch: AG Saarbrücken: TraffiStar S 350 ist standardisiert,
- Außer Spesen nichts gewesen – Tücken des Selbstladungsrechts – tja, einfach ist das nicht,
- Anwälte müssen auf Anwaltspostfach beA verzichten, – nein: (Leider [?]) nicht ganz,
- Vorratsdatenspeicherung: Unzulässig bleibt unzulässig,
- BGH: Rechtsanwalt darf darauf vertrauen dass erstem Antrag auf Fristverlängerung entsprochen wird, wenn erheblicher Grund vorliegt,
- und dann war da noch: Abmahngefahr: WhatsApp-Nutzer müssen Einwilligung der Kontakte einholen.
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