So, der einwöchige Urlaub/die Ortsabwesenheit vom heimatlichen PC ist beendet. Der Alltag hat mich wieder. Und nach einwöchiger Abwesenheit ist das Erstellen eines „Wochenspiegels“ eine gute Gelegenheit zu schauen, was in der vergangenen Woche alles „passiert“ ist. So komme ich auf den neuesten Stand. Und ich berichte dann hier aus den „Ereignissen“ der vergangenen Woche über:
- LG Hamburg: „Nazi-Schlampe“ ist zulässige Satire,
- Trumpismus bei der PTB oder „Ich mache mir die Welt, wie sie mir gefällt“
- Wenn der Richter während der Verhandlung ein Nickerchen macht…,
- Für Zivilrechtler: Die Zustellung von Anwalt zu Anwalt – nur notdürftig wiederbelebt?,
- Schadensersatz nach Verkehrsunfall – der Haushaltsführungsschaden,
- Neuregelung von § 203 StGB: Freie Bahn für Outsourcing bei Berufsgeheimnisträgern?,
- Generalanwalt beim EuGH: Strafbefehle müssen in eine Sprache übersetzt werden, die der Angeklagte versteht, warum man dafür den EGMR braucht, leuchtet mir nicht ein,
- Schüler klagt wegen Handy-Entzug,
- und dann war da noch: LG Dortmund: „Ausreißer“ bei Postwurf-Sendungen sind keine unzumutbare Belästigung, – ich finde auch „Ausreißer“ lästig,
- und ganz zum Schluss dann noch dies: Amtslöschung eines Vereins – wegen ausschließlich wirtschaftlicher Tätigkeit.
Seit wann tritt denn der Generalanwalt beim EuGH auch vor dem EGMR auf?
Stimmt………..