„Wanderer kommst du zum AG Potsdam, dann hast du Glück mit dem Fahrverbot….“

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Ich hatte in der vorigen Woche über das AG Potsdam, Urt. v. 07.02.2017 – 88 OWi 4135 Js-OWi 27897/16 (468/16) berichtet (vgl. AG Potsdam: Nur einmal „Beginn einer Tempo 30-Zone“-Schild passiert – kein Fahrverbot). Dazu hat mir dann der Kollege Stach aus Potsdam ein weiteres Urteil des AG Potsdam übersandt, in dem ebenfalls von einem an sich verwirkten Regelfahrverbot abgesehen worden ist. Es handelt sich um das AG Potsdam, Urt. v. 23.01.2017 – 88 OWi 4131 Js 34510/16 (590/16). Die Begründung für das Absehen vom Fahrverbot in diesem Fall:

„Das maßgebliche Verkehrszeichen 274-57 mit der Anordnung „70″ steht bei km 3,290 der B 2, das ist gerichtsbekannt. Über dem Zeichen 274 ist ein Verkehrszeichen 141-10 „Wildwechsel“ angebracht, unter dem Zeichen 274 ein Zusatzzeichen 1001-30, „800 m“, darunter ein Zusatzzeichen 1040-30, „20-6 h“. Die auf der B 2 zuvor bestehende Geschwindigkeitsbeschränkung auf 80 km/h wird bei km 3.259 durch ein linksseitig angebrachtes Verkehrszeichen 278 aufgehoben, das heißt 31 m vor der neuen Anordnung.

Das Gericht kann es nicht ausschließen, dass der Betroffene nach der Wahrnehmung der Aufhebung der Geschwindigkeitsanordnung nicht mit der alsbaldigen Anordnung einer weiteren verschärften Geschwindigkeitsbeschränkung rechnete und deshalb die rechtsseitig aufgestellten zwei Verkehrszeichen und zwei Zusatzzeichen nicht vollständig beachtete.

Auch das Überholen eines anderen Fahrzeugs und die zeitweilige Verdeckung des nur rechts einmal aufgestellten Geschwindigkeitszeichens kann nicht ausgeschlossen werden. Das einmalige Übersehen eines einseitig aufgestellten Verkehrszeichens, möglicherweise auch in der Folge zeitweiliger Verdeckung ist als ein sogenanntes Augenblicksversagen zu erkennen, als das Ergebnis einer einmaligen kurzen Unaufmerksamkeit, wie sie jedermann gelegentlich erleidet. Der im Moment eines solchen Augenblicksversagen begangenen Fehlhandlung fehlt die vorwerfbare Gesinnung, die die Anordnung eines Fahrverbotes gebieten würde, damit ein Betroffener dessen Besinnungs- und Denkzettelwirkung nutzt, uni sein Verhalten dem Grunde nach zu überdenken.“

Auch die Entscheidung geht m.E. schon recht weit……in Bamberg hätte das nicht gehalten 🙂 .

 

Ein Gedanke zu „„Wanderer kommst du zum AG Potsdam, dann hast du Glück mit dem Fahrverbot….“

  1. Miraculix

    Immerhin hat man sich um Augenmaß bemüht.
    Das stünde anderen auch ganz gut zu Gesicht.
    Der größte Hammer ist nicht immer das geeignete
    Werkzeug 😉

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