Brückenabstandstandsmessverfahren/VAMA ist standardisiert, oder: Welche Kamera , das ist egal.

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Vor einiger Zeit/einigen Jahren ist bei den Abstandsverstößen die Diskussion um die Zuverlässigkeit der Messung mit dem Brückenabstandsmessverfahren mit dem Charaktergenerator und Timer JVC/Piller, Typ CG-P50-E geführt. Einige Gerichte habe, Messungen mit dem Messverfahren (damals) als nicht standardisiert angesehen, wenn nicht die „richtige“ Kamera verwendet worden ist. Zu der Diskussion musste jetzt noch einmal das AG Landstuhl im AG Landstuhl, Urt. v.06.02.2017 – 2 OWi 4286 Js 12911/16 – Stellung nehmen. Das AG sagt dazu:

Die Messung mit dem Brückenabstandsmesssystem mit dem Charaktergenerator und Timer JVC/Piller, Typ CG-P50-E ist ein sog. standardisiertes Messverfahren. Und zur Kamera:

„Der Betroffene hat vorgerichtlich und im Termin unter Berufung auf die Entscheidung OLG Bamberg (DAR 2008, 98) die Eignung der Messung als standardisiert angezweifelt, da vorliegend keine JVC, sondern eine Sanyo-Kamera zum Einsatz kam. Der zugehörige Schriftsatz As77 wurde nach entsprechendem Beschluss verlesen.

Dieser Einwand verfängt nicht. Zum einen beruht die Standardisierung des Messsystems einzig auf dem Charaktergenerator (OLG Bamberg, zfs 2013, 290), der im Zusammenspiel mit einer Kamera geeicht sein muss, was vorliegend der Fall war. Zum anderen beruhte die im Jahr 2007/2008 geführte Diskussion ausschließlich auf dem Problem, ob so genannte PAL-Kameras zum Einsatz kamen oder nicht (vgl. Krumm, Fahrverbot in Bußgeldsachen, 3. Aufl., Rn. 489 m.w.N.). Nachdem hier eine solche Kamera zum Einsatz kam (vgl. Auswerteprotokoll As9), stellt sich die Frage nach möglichen Messabweichungen gar nicht.“

Thema also erledigt.

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