Es ist dann schon die 10. KW/2017, die heute abläuft und aus der ich berichten kann, und zwar über folgende Themen:
- Bargeld dabei?,
- BGH: Anscheinsbeweis gegen Auffahrenden, wenn Spurwechsel des Vordermanns nicht bewiesen ist,
- dazu passt (ein wenig): LG Saarbrücken: Höchstmögliche Sorgfalt bei Spurwechsel zum Überholen,
- Geschieht ihm recht! Fußball-„Fan“ darf nach Böllerwurf 20.340 EUR Schadensersatz an den 1. FC Köln zahlen,
- Verlangen einer Abschrift der Gerichtsentscheidung nach § 35 Abs. 1 S. 2 StPO,
- Bußgelder aus dem Ausland,
- Scans sind doch Kopien – Hoffnung am Erstattungshimmel!,
- EuGH zur Speicherung dynamischer IP-Adressen,
- Polizei serviert Gefangenen Big Macs,
- und dann war da noch: Wer bekommt die gemeinsamen Hunde im Scheidungsfall?.