Die Frage vom vergangenen Freitag: Ich habe da mal eine Frage: Nach Verbindung/Trennung ausscheidbare Terminsgebühr? habe ich dem Fragesteller wie folgt beantwortet:
„Hallo,
m.E. hat der Bezi, wenn ich es richtig verstehe, Recht.
Nach der Verbindung liegt nur noch eine Angelegenheit vor. In der hat eine HV stattgefunden. Sie können allenfalls geltend machen, dass zwei Anklagen im Spiel waren, was die TG erhöht. Die Erhöhung wäre erstattbar.
MfKG, D.Burhoff.
Wir können gern über meine Email weiter diskutieren.“
Das „Weiterdiskutieren“ ist dann irgendwie stecken geblieben 🙂 .