Die 6. KW. 2017 läuft heute mit dem Tag der Bundespräsidentenwahl ab. Auch an der Stelle kann man/ich sagen: Schon wieder sind fünf Jahre um, die Zeit rast. Das denke ich auch an jedem Sonntag, wenn ich den Wochenspiegel aufbereite und dabei dann auch sehe, wie schnell Themen, die im Focus gestanden habe, dann doch wieder in die zweite Reihe oder noch weiter nach hinten rutschen. So wird das wahrscheinlich auch mit den Themen dieser Woche sein. Und aus der berichte ich über:
- „Mein Kollege hat das Telefonat mitgehört, der kann das bezeugen!“,
- AG Offenburg zu iPod Touch am Steuer: Kein Handyverstoß ohne stabile WLAN-Verbindung,
- AG Weinheim: Freispruch bei PoliScan Speed-Messung wegen Verstoß gegen Bauartzulassung!,
- Fristlose Kündigung wegen Änderung des beruflichen Status im XING-Profil?,
- Entziehung der Fahrerlaubnis – Vorteil für die unwissende Behörde,
- Verhandlungsunfaehig allein reicht nicht,
- Der “Fahndungsaufruf” auf Facebook – und das anwaltliche Berufsrecht,
- Prangerblog?,
- und dann war da natürlich am Freitag noch Gina-Lisa Lohfinks Revision beim KG und die Abfuhr/den Rüffel (an ihren Verteidiger) mit: Revision: Gina-Lisa Lohfink schlecht beraten? , oder: Gina-Lisa Lohfinks Revision hat kaum Erfolg, oder: Wenn man „den Haien vorgeworfen wird“ oder: Peinliches Happening: Kammergericht vs Lohfink,
- zu dem Rüffel an den Verteidiger passt dann schließlich auch noch: Kann es sein, dass Sie einen auf Gina-Lisa machen?.
Ich denke, das Thema „Gina-Lisa Lohfink“ wird uns noch häufiger beschäftigen. Dafür werden die Beteiligten schon sorgen. Und dafür spricht auch bereits eine Eintrag auf der Facebook-Seite von GLL, in dem sie mitteilt, dass sie die Geldstrafe nicht zahlen werde, sondern lieber in den Knast gehe. Also: Auf ein Neues 🙂 .