Auf dem Kfz-Kennzeichen haben „Stinkefinger“ und Reichsflagge nichts zu suchen….

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Der Kollege Gratz vom VerkehrsrechtsBlog hatte vor einigen Tagen schon auf zwei Entscheidungen des AG Zeitz hingewiesen, in denen es um das Überkleben bzw. Ersetzen des EU-Schildes auf dem Kraftfahrzeugkennzeichen geht. Auf die will ich heute auch hinweisen.

Das AG hat in beiden Fällen wegen eines Verstoßes gegen §§ 10, 48 FZV, 24 StVG, 46 Abs.1 OWiG, 465 Abs.1 StPO, BKat Nr.179 eine Geldbuße von 10 € festgesetzt. Im Urt. v. 20.12.2016 heißt es dazu: „Gemäß Anlage 4 ist das Euro-Feld erforderlich; Zeichen innerhalb des Sternenkranzes – wie vorliegend der Stinkefinger – sind nicht vorgesehen.“

Das ist wohl wahr und man fragt sich, was man als Kfz-Führer eigentlich mit solchen „Verschönerungen“ bezweckt.

3 Gedanken zu „Auf dem Kfz-Kennzeichen haben „Stinkefinger“ und Reichsflagge nichts zu suchen….

  1. eu wargestern

    „…Das ist wohl wahr und man fragt sich, was man als Kfz-Führer eigentlich mit solchen „Verschönerungen“ bezweckt.“
    Nein, isses nicht. zudem erübrigt sich die Frage, was irgendwer wohl damit bezweckt. Es geht um Unzufriedenheit mit dem existierenden Schein-Staatsgefüge, um Widerstand gegen Einschränkungen der Grundfreiheiten, um Widerstand gegen täglich durch Organe angewandtes Unrecht ggü. den deutschen Bürgern. Schlicht: man hat die Nase voll und zeigt dies eben u.a. durch Protest gegen die EU, gegen volksschädliche Migrationspolitik, gegen Missstände im Land allgemein und durch zivilen Protest, der übrigens ja auffallen soll und muss. Das EU-Sternenbildchen gehört übrigens eben NICHT zum KFZ-Kennzeichen. Recherche im Netz (z.B. ein Fall mit Urteil aus Gütersloh) klärt hier eher auf als der hier gepostete allgemeine Verdummungs – und Disziplinierungsversuch am Deutschen !

  2. Siro

    Das eu und d Symbol gehört nicht zum kennzeichen…da die eu kein Staat ist hat der Kranz somit sowieso nix auf dem Kennzeichen verloren….

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