Man merkt, das Jahr neigt sich dann doch allmählich dem Ende zu. Dies ist schon der Wochenspiegel für die 50. KW., es kommen dann nur noch zwei – mal sehen wann, die Feiertage liegen ein wenig ungünstig. Nun, jedenfalls ist dies noch ein „normaler“ Wochenspiegel, in dem ich berichten kann über:
- Man glaubt es kaum: beA funktioniert – erste Nachricht vom Gericht erhalten, Katja Ebstein würde singen: Wunder gibt es immer wieder“ 🙂 , https://fachanwalt-fuer-strafrecht-bundesweit.de/blog/bea-funktioniert-erste-nachricht-vom-gericht-erhalten/
- in Sachen Gina-Lisa Lohfink: Wir kämpfen weiter für ein gerechtes Ergebnis,
- Neue Entwicklung im Verkehrsstrafrecht? Mord statt fahrlässiger Tötung,
- AG Zittau: Nicht mehr erforderliche Geschwindigkeitsbegrenzungen sind zu entfernen, bisschen anders wohl vor einiger Zeit das OLG Düsseldorf,
- Der Polizeicomputer und die Zweckbindung,
- mal ein Bisschen was aus der Schweiz: Der beschlagnahmte Ferrari des Beifahrers,Entweder Robe oder Kopftuch: gläserne Decke für muslimische Frauen?,
- „Schummel“-Software von VW berechtigt Käufer vom Rücktritt des Kaufvertrages (Rückgabe Pkw Zug um Zug gegen Rückzahlung des Kaufpreises),
- Reichsbürger sind waffenrechtlich unzuverlässig,
- und dann war da noch: Glühwein in der Mittagspause? – Arbeitsrecht zur Weihnachtszeit.
Der Link in 1. funktioniert irgendwie nicht richtig (auf der Seite des Verlinkten).
Stimmt. Verstehe ich nicht. Ich habe den Link https://fachanwalt-fuer-strafrecht-bundesweit.de/blog/bea-funktioniert-erste-nachricht-vom-gericht-erhalten/ noch einmal in den Beitrag kopiert. Vielleicht klappt es ja darüber. Beitrag steht aber auf der Seite des Kollegen, Einfach ein wenig herunter scrollen und dann recht 🙂