„Rabaukenjäger, oder: „…….Deutscher Generalstaatsanwalt will Berichterstattung lenken.“ (?)

RehIch erinnere: Vor einiger Zeit hat die Geschichte mit dem „Rabaukenjäger“ die Gazetten und auch die Blogs beschäftigt. Es ist jetzt gut ein Jahr her, dass auch ich hier über das das AG Pasewalk, Urt. v. 20.05.2015 – 711 Js 10447/14 – berichtet habe (vgl. dazu „Rabaukenjäger“ – noch erlaubt/schon verboten?).

Die Geschichte ist danach natürlich weiter gegangen. Der verurteilte Journalist hat (natürlich) Berufung gegen das AG-Urteil eingelegt. Die Berufung hat das LG Neubrandenburg im LG Neubrandenburg, Urt. v. 05.02.2016 – 90 Ns 75/15 – verworfen. Es ist von Schmähkritik ausgegangen.

Inzwischen liegt die Sache beim OLG Rostock – 1 Ss 46/16. Die Revisionsbegründung liegt vor und auch die Erwiderung der Generalstaatsanwaltschaft. Und zu der letzteren gibt es einen ganz interessanten Bericht/Kommentar bei kress.de unter dem Titel: Angriff auf die Pressefreiheit: Deutscher Generalstaatsanwalt will Berichterstattung lenken. 

Da darf man natürlich gespannt sein auf die Entscheidung des OLG Rostock. Wenn es die Revision verwirft, wird – ich wage die Behauptung – das sicherlich nicht das letzte Wort in der Sache sein, sondern das werden wir aus Karlsruhe hören.

11 Gedanken zu „„Rabaukenjäger, oder: „…….Deutscher Generalstaatsanwalt will Berichterstattung lenken.“ (?)

  1. Dante

    Naja, spätestens seit der Entscheidung des BVerfG zur „durchgeknallten Staatsanwältin“ in diesem Sommer, dürfte ja wohl klar sein, dass „Rabaukenjäger“ nie und nimmer Schmähkritik ist.

    Das dürfte sich auch bis Rostock rumgesprochen haben. Und ohne diesen „Kunstgriff“ dürfte es verdammt schwierig werden, eine strafbare Beleidigung anzunehmen.

  2. schneidermeister

    Wenn man den Anlass sieht, aus dem der „Rabaukenjäger“ kreiert wurde und dazu das Ausgangsurteil liest, dann war das ein – um beim Thema Meinungsäußerung zu bleiben – durchgeknallter Schmierenartikel eines Provinzblatts, das einen Nichtanlass kräftig aufgepustet, die selbst erzeugte Empörung („Das fragt sich auch Mandy Krenz“) zum Anlass für Folgeartikel über die zunehmende Empörung genommen hat und sich jetzt als verfolgte Unschuld geriert, die doch nur über einen „wundersamen Jäger“ berichtete und Fragen stellte (das wird ja wohl noch erlaubt sein!) .
    Im Urteil des AG heißt es „Der Geschädigte zog den Kadaver wenige Meter bis zur nächsten Abzweigung über die Straße und verlud bzw. entsorgte es (sic!) dann ordnungsgemäß“ . Dabei hatte der Jäger das Pech, dass ein empörungsbereiter Kameraträger das zufällig fotografiert hat .

  3. Tourix

    In Meck-Pom ist am 4. September Wahl.
    Sellering dürfte seiner Justizministerin vor Wut in den A… (Popo) beißen.

  4. OG

    @schneidermeister

    Ja, und? Sie wollen doch wohl nicht sagen, daß die Entscheidungen des AG und LG deshalb richtig seien, weil es sich um einen „durchgeknallten Schmierenartikel“ handelt? Es geht hier noch nicht um Geschmacksfragen, sondern darum, ob der Artikel den Straftatbestand der Beleidigung erfüllt. Das tut er offensichtlich nicht.

    Die Art Journalismus, wie ihn beispielsweise die Bild-Zeitung seit Jahrzehnten praktiziert, ist in ihrer Widerlichkeit bekannt (ob der Journalismus im konkreten Fall des Rabaukenjägers mit dieser Kloake vergleichbar ist, lasse ich dahingestellt). Nun kommt aus der Provinz die kreative Idee, kampagnenartige Kritik der Presse an einzelnen Personen mit Kriminalisierung zu bekämpfen. Und dies in einem vergleichsweise ganz harmlosen Fall. Sie beklatschen das?

  5. Thomas Krause

    Dass das tote Reh nur wenige Meter bis zur nächsten Kreuzung geschleift worden ist, hat der Jäger behauptet. Das Gericht hat das nie genau hinterfragt, sondern vielmehr allen Ausführungen des Jägers Glauben geschenkt.
    P.S. Was wäre die Medienlandschaft ohne ,Provinzblätter‘?

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