Lösung zu: Ich habe da mal eine Frage: Welche Gebühren bekomme ich nach Beiordnung im Rahmen der Sicherungsverwahrung?

© haru_natsu_kobo Fotolia.com

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Die kurze Frage vom vergangenen Freitag: Ich habe da mal eine Frage: Welche Gebühren bekomme ich nach Beiordnung im Rahmen der Sicherungsverwahrung? habe ich dem Kollegen auch ebenso kurz beantworten können, nämlich mit:

„Hallo,

ich fasse es nicht 🙂 . Nicht die aktuelle Ausgabe. Derzeit gibt es eine Mängelexemplaraktion. Das Werk kostet nur 76,90 €. Bestellung bei mir möglich.

Klärung müsste aber auch die 3. Auflage bringen. Schauen Sie mal in Teil A: Verfahren nach dem Strafvollzugsgesetz. Wert müsste dann noch festgesetzt werden.“

Also – um es etwas deutlicher zu machen: Die Abrechnung erfolgt m.E. nach Teil 3 VV RVG. Das folgt aus der Überschrift zu Teil 3 VV RVG – „…… Verfahren nach dem Strafvollzugsgesetz…“

Und: Werbemodus ein 🙂  : Die Mängelexemplaraktion für den RVG-Kommentar läuft noch immer. Bestellungen sind hier möglich. Werbemodus aus.

Und damit keine Kommentare kommen, die in die Richtung gehen, ich hätte zu flapsig geantwortet: Den anfragenden Kollegen kenne ich schon länger. Der kann/konnte die Antwort so vertragen 🙂 .

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