Das war dann die 29. Woche mit einem in München dramatischen Ende. Ich war am Freitag in München und brauche das nicht noch einmal. Weit weg vom Tatort, aber dennoch: Eine Stadt uim Ausnahmezustand – leere Straßen verirrte und gestrandete Besucher, alles voller Polizei und Hubschrauber, schon gespenstisch. Und wenn man dann liest, dass es auch am Stachus einen Anschlag gegeben haben soll und man ist nur gur 300 – 400 m entfernt, dann wird es einem doch ein wenig mulmig. Ich mich dann ins Hotel zurückgezogen und im Fernsehen „bewundert“, wie es allen Anstalten gelungen ist, aus nicht vorhandenen Informationen stundenlang heiße Luft zu produzieren. Der einzige, der überzeugt hat, war der Sprecher der Münchner Polizei, der sich auch von so dummen/bescheuerten Fragen von Journalisten nicht hat aus der Ruhe bringen lassen. Und: Wie wird man eigentlich „Terrorismusexperte“? Gestern war es dann wieder ruhig, aber man merkte deutlich die Anspannung, die in der Stadt immer noch herrschte.
Aber „wir“ lassen uns nicht unterkriegen, daher auch heute ein Wochenspiegel, und zwar über folgende Themen:
- aus gegebenem Anlass: Amok? Was man jetzt nicht tun sollte,
- Bundesverfassungsgericht watscht dreiste Kfz-Versicherung und Amtsrichter ohne Augenmaß ab,
- wer kennt sie nicht, die: Kurze kostenlose Auskunft,
- Richter abgelenkt, Prozess vorbei,
- Mitarbeiter fragt in Kantine nach einem „Negerkuss“ und wird gekündigt, – aus der Abteilung „Gut-Menschen waren am Werk“,
- Warum Menschen ihre Passwörter verraten,
- Anforderungen an den Haftgrund der „Fluchtgefahr“ in München und Berlin,
- AG Neunkirchen überlässt Verteidiger alle Messungen des Tattages: datenschutzrechtlich kein Problem,
- dagegen aber auch: AG Freising: Einsicht in ES 3.0-Messdaten als „unzulässige Ausforschung“
- und dann war da noch die gute Nachricht: Jurablogs still going strong.
Nr. 5 würde ich jetzt nicht mit dem Untertitel „Gutmenschen waren am Werk“ versehen, denn aus dem Artikel geht ja hervor, dass er den „Negerkuss“ mit naheliegend bewusst provozierender Wortwahl bei einer Kantinenmitarbeiterin aus Kamerun bestellt hat, gegenüber der er wohl schon mehrfach dumme Sprüche angebracht hat und die sich dadurch tatsächlich belästigt fühlte. Das ist ein Verhalten, dass ein Arbeitgeber schon vernünftigerweise unterbinden muss, wenn auch richtigerweise erstmal mit Abmahnung, nicht mit sofortiger fristloser Kündigung. Unter Gutmenschenwerk verstehe ich Diskussionen über eine Wortwahl, bei der eigentlich niemand eine Diskriminierung beabsichtigt hat und sich typischerweise auch kein wirklich Betroffener (= Angehöriger der verbal „diskriminierten“ Gruppe) darüber aufgeregt hat.