Die ablaufende Woche hatte – leider – zwei herausragende (allgemeine) Ereignisse, nämlich den Anschlag in Nizza und den Putsch(versuch) in der Türkei. Das erste Ereignis zeigt mir, dass es völlig egal ist, wohin ich mich begebe/reise oder wo ich bin, der Terror ist ggf. schon da oder kommt . Das zweite Ereignis zeigt, dass Gewalt kein Mittel sein kann/darf, um die politischen Verhältnisse zu ändern, denn wenn es nicht klappt, werden sie im Zweifel nur (noch) schlimmer. Es zeigt aber auch, wie gut es uns doch geht. Hier kann man nicht mal eben rund 3.000 Richter entlassen.
Trotz dieser Ereignisse hat es auch Blogthemen (der Woche) gegeben, über die ich nun berichte, und zwar über:
- Pokemon go und der Jurist, oder: Pokémon Go…home!, oder: Datenschutzsorgen um Pokemon Go berechtigt,
- Faszinierende Mitteilung der Anklageschrift,
- Das Gericht nutzt Google Maps … – warum nicht? :-) ,
- Unser Führerschein hat jetzt ein Verfallsdatum,
- Kein Schmerzensgeld für „Schweinebacke“ ,
- BVerfG: Kein Mitverschulden des Rollstuhlfahrers beim Nichtanlegen eines Beckengurtes,
- Beweisaufnahme: SMS-Nachrichten sind nachträglich löschbar,
- EuGH: Überführungskosten für Neuwagen müssen in Endpreis mit eingerechnet werden,
- und dann war da noch: Was du von Jogi Löw für deine nächste Klausurphase lernen kannst,
- und dann ist/awr da auch noch ganz zum Schluss: Lesetipp: Fischer publiziert Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung visueller Persönlichkeitsverletzung und zum Schutz ungestörter Entwicklung.