Heute dann am 1. Mai – Tag eder Arbeit – der 17. Wochenspiegel des laufenden Jahres. Für mich hatte die ablaufende Woche ein „herausragendes Ereignis“, nämlich die Onlinestellung der neuen Tcehnik und des neuen Designs von Burhoff-Online, worauf ich ja auch am Mittwoch schon mit Burhoff-Online im neuen Gewand, oder: Burhoff-Online 2.0 hingewiesen hatte. Und dann natürlich auch die Druckfreigabe von „Burhoff7Kotz (Hrsg. Handbuch für die strafrechtlichen Rechtsmittel und Rechtsbehlef, 2. Aufl., 2016 (vgl. dazu Habe fertig, die Druckmaschinen laufen für „Burhoff/Kotz (Hrsg.), Rechtsmittel und Rechtsbehelfe, 2. Aufl., 2016). Also mal zwei eigene Postings im Wochenspiegel.
Aber es hat auch noch andere Themen gegeben, auf die ich nun hinweise, nämlich:
- „Nazi-Schnitzel“ – Wieso ein Schnitzel in Hakenkreuzform als Satire genießbar ist,
- Dashcam gegen Schutzlücke, dazu passt: Sex, Lügen und Video ,
- Gericht stellt Verfahren ein, verurteilt aber trotzdem – „mit rechtsstaatlichen Grundsätzen nicht vereinbar“ – kurios,
- BVerfG: Meinungsfreiheit schützt auch emotionalisierte Meinungsäußerungen, oder kurz: Meinungsfreiheit schützt auch Pöbeln, man könnte meinen, das BVerfG hat schon mal was zu Böhmermann gesagt – passt aber vvom zeitichen Ablauf her nicht,
- Privatfirma wertet alle Geschwindigkeitsmessungen aus – AG Neunkirchen spricht Betroffene frei,
- für die Sportler: Was hat Max Kruse falsch gemacht?,
- Bloß keine Experten, ja, das ist die Geschichte mit der „Mitarbeiterscuhe“ der BAMF,
- Verkehrsrecht – PTB hat beim ES3.0 den Gütefaktor nicht geprüft,
- Handy am Steuer & Fußgänger mit Handy,
- und dann war da noch: Anwaltstrojaner getarnt als Kollegenmail im Umlauf .
Wie immer: Eine bunte Mischung…..