Für die Rubrik „Kurioses“ hat mir der Kollege Scheffler aus Bad Kreuznach (ja, das ist der mit dem Rheingold – vgl. „Rheingold! Reines Gold“, oder: Andere schreiben Anderes, vielleicht Bessers) den AG Bremen, Beschl. v. 01.04.2016 – 92a Gs 2601/16 (510 Js 41946115) – übersandt. Hintergrund der Entscheidung: Es handelt sich um einen BtM-Fall, es geht um 20 kg Heroin. Der Beschuldigte wird in der Nähe des Sitzes des Kollegen verhaftet. Der Kollege aus Bad Kreuznach wird beigeordnet. Die Ermittlungen werden aber von Bremen aus geführt, daher wird der Beschuldigte in der in JVA Bremen inhaftiert. Dort engagiert die Familie des Beschuldigten einen weiteren Verteidiger.
Auf die Distanz Bas Kreuznach/Bremen kann bzw. will der Kollege Scheffler nicht tätig werden und beantragt in Übereinstimmung mit dem neuen Kollegen seine Entpflichtung, was – so die Forumierung des Kollegen, „das AG Bremen mit bewundernswerter Einfachheit bewilligt hat.“ Und dazu heißt es dann im Beschluss:
„… wird Rechtsanwalt RA_1 entschlagen und dem Beschuldigten pp. stattdessen Rechtsanwalt RA_2 als Verteidiger beigeordnet.“
Ob der Formulierung „entschlagen“ bin ich nun irritiert. Habe ich in dem Zusammenhang noch nie gehört/gelesen. Ob das „Entschlagen“ nun ein Schreibfehler ist oder eine typische Formulierung in Norddeutschland, weiß ich nicht, der Kollege Scheffler übrigens auch nicht. Wir hoffen, dass die Pflichtverteidiger in Bremen sonst nicht „erschlagen“ werden. Kurios ist es aber allemal. Aber vielleicht hat es ja auch mit dem Beschlussdatum zu tun: 1. April 2016 🙂 .
Ist in diesem Zusammenhang wirklich kurios. Der Begriff taucht im Versicherungsrecht gelegentlich auch andernorts auf, im Zusammenhang mit dem Pflichtverteidiger beim Hanseatischen OLG Bremen Ws 184/12..
Mir ist er bisher noch nicht untergekommen bzw. ich habe ihn in Ws 184/12 dann wohl überlesen – Entscheidung steht ja auch auf meiner HP 🙂
Wenigstens wurde der RA nicht als ver-schlagen bezeichnet. 😉
Naja, passt immerhin zum Schweizer Wettschlagen (der Parteikosten) 🙂
Laut Duden ein „gehobener Ausdruck“. Also ganz richtig für den höheren Dienst. 😉
http://www.duden.de/rechtschreibung/entschlagen
Sehr geehrter Herr Burhoff,
Adelung hat in seinem Wörterbuch von 1793 das Verb „entschlagen“ mit Verwendungsbeispielen nachgewiesen. Z.B. „Der ungeistlichen Fabeln entschlage Dich“ (1. Tim. 4,7) oder „Sich der Geschäfte entschlagen“.
Helmut Martell
Dann hatte das AG das bestimmt zur Hand 🙂