Heute ist „Super-Sunday“ betreffend Landtagswahlen. Mal sehen, was dabei herum kommt. Hoffentlich wird es nicht allzu schlimm, es reicht (mir) so schon, dass wir so viel über die AfD reden (müssen). Nicht noch mehr. Jedenfalls hatten wir in der vergangenen Woche noch eine „normale“ Woche aus, der ich berichte über:
- die PM des BGH zur Verurteilung eines Richters wegen Rechtsbeugung, über den VT werde ich dann demnächst auch berichten,
- noch eine Nachlese zum Strafverteidigertag 2016: Selbstverständnis mancher Strafverteidiger, hier dann noch einmal meine:
- Eine „unsichtbare“ Zeugin,
- AG München: Zivilgerichte nicht zuständig für Bußgeldforderung wegen Parkverstößen in Ungarn,
- Arbeitgeber muss einem verurteilten Vergewaltiger nicht jahrelang seinen Arbeitsplatz reservieren, dazu passt dann ganz gut:, aber: Strafhaft ==> Kündigung?, Nein, so einfach geht das nicht…..,
- Die Dashcam und der Nachbarschaftsstreit: AG Neu-Ulm verwertet Aufnahmen im Strafverfahren, dazu dann auch: Hilfe, mein Nachbar beobachtet mich mit einer Dashcam…. darf der das?,
- Mal wieder: Keine Wirksame Zustellung an Sozietät – die zugrunde liegende Entscheidung des OLG Zweibrücken war hier auch schon Thema,
- Internet für Gefangene – Resozialisierung durch Digitalisierung,
- und dann war da noch: Das kannst du tun, wenn dein Prüfer befangen ist,
- und ganz zum Schluss dann noch: Sonderangebote gibt es hier, oder: Wer will sparen/Geiz ist geil?.