Keine Hilfslinien im Display der Rückfahrkamera: Rücktritt vom Kaufvertrag

entnommen wikimedia.org Urheber Beademung

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M.E. kann man auch im Pkw-Kaufrecht die fortschreitende technische Entwikclung feststellen. Denn heute geht es um ganz andere Mängel und die damit zusammen hängende Frage des Rücktritts vom Pkw-Kaufvertrag als noch zu meinen Studienzeiten (ja ich weiß, das ist [ganz] lange her). Das zeigt einmal mehr das OLG Hamm, Urt. v. 09.06.2015 – 28 U 60/14 (ja, hängt schon länger in meinem Blogordner).

Die Klägerin hatte beim beklagten Autohaus einen Mercedes Benz, Typ CLS 350 CDI zum Preis von ca. 77.500 € bestellt. Der sollte u.a. als  Sonderausstattung mit einer Rückfahrkamera (400 €), aktiver Park-Assistent inklusive Parktronic (730 €) und Command APS (2.620 €) haben. Vor dem Kauf hatte die Klägerin eine Verkaufsbroschüre erhalten, in der zur der Rückfahrkamera ausgeführt war, dass sie sich automatisch beim Einlegen des Rückwärtsganges einschalte, den Fahrer beim Längs- und Quereinparken unterstütze und dass statische und dynamische Hilfslinien dem Fahrer Lenkwinkel und Abstand anzeigen würden. Nach der Auslieferung des Fahrzeugs stellte die Klägerin fest, dass die aktivierte Rückfahrkamera im Display des Commandsystems keine Orientierungslinien anzeigt. Sie bekam dazu von der Beklagten   die Auskunft, dass die Fahrzeugelektronik keine Anzeige von Hilfslinien ermögliche. Als „Ausgleich“ bot die Beklagte einen Servicegutschein i.H.v. 200 € an. Den lehnte die Klägerin ab und erklärte den Rücktritt vom Fahrzeugkauf.

Und? Ja, sie hat beim OLG Hamm Recht bekommen. Das OLG geht davon aus, dass die aufgrund fehlender Orientierungslinien bestehende Funktionseinschränkung der Rückfahrkamera bei einem Mercedes Benz CLS 350 CDI einen erheblichen Sachmangel darstellen kann:

3 Gedanken zu „Keine Hilfslinien im Display der Rückfahrkamera: Rücktritt vom Kaufvertrag

  1. Thomas Hochstein

    Man fragt sich allerdings auch, wie es passieren kann, dass ein Konzern dieser großer Sonderausstattungen anbietet oder auch nur bewirbt, die so nicht kompatibel sind, ohne darauf hinzuweisen …

  2. Kenguru

    Mir ist dann nicht klar, warum VW-Fahrzeugkäufer mit Schummelmotorsoftware Ihr Fahrzeug nicht zurück geben können. Denn mal ehrlich, mit anderer Software wird nur ein Mangel durch einen anderen Mangel ersetzt.

  3. Thomas Karbowski

    Gut zu wissen, dass die durch die fehlenden Hilfslinien bestehende Funktionseinschränkung der Rückfahrkamera vom Gericht als nicht geringfügig angesehen wird. Mein Onkel möchte sein Auto mit einer Rückfahrkamera ausstatten. Er weiß nun, dass er den Hersteller erfolgreich verklagen kann, wenn die Hilfslinien fehlen.

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