Auch heute dann – wie jede Woche – den sonntäglichen Rückblick auf die vergangene Woche. Die hatte nun mal einen Knaller, und zwar den BGH, Beschl. v. 12.01.2016 – 3 StR 482/15 zum Facebook-Auftritt des Vorsitzenden der 2. Strafkammer des LG Rostock . Die Entscheidung, über die dann auch viele andere Blogs berichtet haben, war bei mir der „Renner“, im „Allzeit-Ranking“ hinsichtlich der Aufrufe auf Platz 1 und auch bei den Kommentaren. Letztere – man muss das ja alles lesen – waren mir dann bei Nr. 64 zu viel, so dass ich die Kommentarfunktion geschlossen habe.
Aber so groß die Aufregung um diese Entscheidung/dieses Verhalten auch war, es hat auch noch andere Themen gegeben, so dass ich berichten kann über:
- zunächst noch einmal: „Wir geben Ihrer Zukunft ein Zuhause: JVA…“. oder: Das unfassbare Facebook-Profil eines StK-Vorsitzenden), und dazu dann Ein Zierlinienpinsel für die Rostocker Krähen, und weiter:
- noch mal Facebook: Kündigung nach „Auschwitz-Post“ bei Facebook unwirksam,
- aus der unsäglichen Geschichte mit dem beA: beA wohl nicht kompatibel mit § 53 BRAO [Update], oder: Streit um Nutzungspflicht Anwaltspostfach beA geht in die Verlängerung ,
- OLG Naumburg: Ohne Überzeugung des Tatrichters keine Verurteilung,
- StA Hamburg: Weder Geld noch Zeit, Fehlentscheidungen zu korrigieren.
- LG Berlin: Manipulierter Kilometerzähler ist auch für Kfz-Händler nicht immer ersichtlich,
- aus der „Yellow Press“ 🙂 : Sorayas Erbe – und was Jörg Kachelmann davon bekommt,
- EU-Fahrerlaubnisrecht – Anerkennung deutscher Führerscheine in Spanien,
- Quotenregelung hinkt auch in den Rechtsberufe,
- und dann war da noch – ein bisschen Werbung muss sein -: Rezension für Burhoff / Kotz (Hrsg.), Handbuch für die strafrechtliche Nachsorge, 1. Aufl., 2016, zum Bestellformular geht es hier 🙂 .