Ein Blog lebt u.a. auch von der Kommunikation. Daher bin ich immer dankbar über Nachrichten, die mich von Kollegen erreichen, entweder mit aktuellen Entscheidungen, die sie erstritten haben, oder mit sonstigen Schmankerln. Und eine solche Nachricht habe ich gestern von dem Kollegen Ramón Jumpertz aus Jülich erhalten, der mir mitteilt:
„….weiß nicht ob es Sie interessiert, aber alle Verfahren sind auch beim AG Jülich wegen der Kabellänge nach dem eingeholten Gutachten eingestellt worden.
Heute habe ich jetzt auch erfahren, dass die Verfahren eingestellt werden sollen, deren Messung nach Austausch des Kabels erfolgt sind, sofern noch keine neue Eichung erfolgt ist. Dank dem vorletzten Absatz des Gutachtens….. „
Das in Bezug genommene Gutachten ist eins des Dipl.InG Roland Blandt – also auch kein „Fuzzy“ -, in dem es an der Stelle heißt:
„Zusätzlich bestätigt eine fotogrammaterische Auswertung hinreichend genau und plausibel die Messentfernungen des Tatfahrzeuges in den Beweisfotos und der daraus resultierenden Geschwindigkeit.
Die seit dem 22.05.2015 bekannt gewordene Verwendung unzulässig langer Verbindungskabel zwischen Bedieneinneil und Recheneinheit stellt nach Aussage der PTB einen Verstoß gegen die Festlegungen der Bauartzulassung dar.
Zudem kann nach bisher geführten Schriftwechseln zwischen Sachverständigen und der PTB seitens der Zulassungsbehörde nicht ausgeschlossen werden. dass es bei der Verwendung eines Kabels mit einer formal nicht korrekten Kabellange > 3 m in der Vergangenheit zu einer unzulässigen Beeinflussung des Messgerätes gekommen sein kann.
Aus Sachverständiger Sicht verbleiben daher technisch Zweifel an der Ordnungsgemäßheit der Messung
Hohenahr, 27.09.2015″
Vielleicht hilft es ja. Nicht nur am Niederrhein…. 🙂
Ich habe ja leider, wie sie wissen, ein Verfahren aus dem Bezirk OLG Celle. Da hat sich der Richter leider keines der Argumente angenommen die der Kollege in der ersten Instanz sehr gut vorgetragen hat. Mal sehen was die Rechtsbeschwerde bringt.
Hallo Herr Geißler, das entsprechende Verfahren interessiert mich sehr (OLG Celle ist unser zuständiger Bezirk).Können Sie mir eine Kopie des erstinstanzlichen Urteils zukommen lassen? Kosten werden selbstverständlich erstattet.
Bitte schreiben Sie mir doch eine PM an t.geissler@gks-rechtsanwaelte.de dann schicke ich Ihnen eine Kopie des Urteils zu …
Schon erledigt-DANKE!!