Ein die Blogs beherrschendes Straf- bzw. owirechtliches Thema hat es in der vergangenen Woche nicht gegeben, es war eine „normale“ Woche. In Goslar hat zwar der 54. VGT stattgefunden, über dessen Ergebnisse habe ich aber gestern schon berichtet (vgl. 54. VGT – die Ergebnisse, oder: Zumindest die Richtung stimmt (teilweise)). Heute ist zu berichten über:
- Verfassungsbeschwerde von Anwälten gegen Merkel,
- Mit dem mache ich keinen Deal mehr,
- Nur ein Kind „in falschen Kreisen“?,
- AG Emmendingen verwertet Fahrzeugdaten aus dem ESP-Steuergerät im Strafprozess,
- Dashcam-Nutzung ist unzulässig! LG Memmingen bejaht Unterlassungsanspruch, oder: Datenschutzrechtlich zulässige Dashcams?,
- Prozessbegleitung ist jetzt Gesetz – Gibt’s ab 2017 noch Nebenklage am Amtsgericht?,
- Wiedereinsetzung – und der Verlust auf dem Postweg,
- Schneller Schadensersatz bei wirtschaftlichen Totalschaden,
- eine Vorankündigung: Lästerliches in Lüdinghausen,
- und dann war da noch: Referendariat in Hessen – Land Hessen verbietet Referendarvergütung.
So, das war es dann für diesen Sonntag. Am nächsten (Karnevals)Sonntag dann auf ein Neues.