Hier wird es technisch, oder. ESO ES 3.0, das AG Meißen, die PTB und eine sachverständige Gegendarstellung

entnommen wikimedia.org Urheber Jepessen

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Ich komme dann noch einmal auf das AG Meißen, Urt. v. 29.05.2015 – 13 OWi 703 Js 21114/14 – zurück (vgl. dazu Ein Schwergewicht/Hammer aus Sachsen: 112 Seiten zu ESO ES 3.0).  Nun, wie nicht anders zu erwarten, gibt es dazu (natürlich) inzwischen eine Stellungnahme der PTB, die mich inzwischen auch erreicht hat.

Ich stelle Sie hier dann mal ein unter „Stellungnahme der PTB zu AG Meißen„, wobei ich einräumen muss: Für mich wird es nun allmählich unverständlich bzw. ich kann es nicht mehr nachvollziehen. Aber „meine“ Sachverständigen von der VUT die können es – meine ich. Und die haben dann auch eine Stellungnahme zu der Stellungnahme der PTB verfasst, die ich hier unter „Stellungnahme VUT_26_01_2016 Gegendarstellung PTB_AG Meissen“ einstelle (hier geht es zur VUT, die heute auch mit einem Newsletter auf ihre Stellungnahme hinweisen).

Die Verkehrsrechtler wird es sicher interessieren….. 🙂

18 Gedanken zu „Hier wird es technisch, oder. ESO ES 3.0, das AG Meißen, die PTB und eine sachverständige Gegendarstellung

  1. Miraculix

    „bestenfalls erschütternd“
    Wie treffend. Ich habe selten so eine dilettantische Arbeitsweise gesehen.
    Und ich kann es beurteilen, ich habe einen ähnlichen Beruf.

  2. meine5cent

    @ Miraculix
    Die PTB schreibt ja auch nur, dass ihr unklar sei, warum vom SV 70 % angesetzt und als nicht erreicht bezeichnet werden (obwohl 95 % erreicht sein sollen) und nicht, dass sie nicht wisse, dass > 70 % Korrelationskoeffizient in „einschlägiger Literatur“ als „hohe Korrelation“ angesehen werden. Von daher ist die „Erschütterung“ mE auf eine verkürzte (und verfälschende?) Interpretation der PTB-Stellungnahme gestützt.

  3. Miraculix

    @meine5cent
    Das ist doch überhaupt nicht erheblich.
    Lesen Sie den Beitrag der Frau Kutscher,
    besser kann man es nicht erklären.

  4. Donatello

    @ meine5cent
    Nichts für ungut, aber wie weit haben Sie an dieser Stelle gelesen? Nur bis zum Literaturverweis [2], der den technischen Hintergrund gibt („typischerweise werden 70% empfohlen“) oder haben Sie sich auch die Ausführungen zu [3] und [4] (Zitate des Zeugen R.) und die Abbildung 3 (sachliche Feststellung, „Beweis“, dass 0,95, bzw. 95% deutlich unterschritten wurden) angesehen?
    Der Sachbearbeiter kann „weniger als 95%“ nicht nachvollziehen, obwohl Zeugenaussagen ([3], [4]) und Beweismittel (Abb.3) belegen, dass es „weniger als 95%“ gab. Wenn das im OWi-Verfahren festgestellt werden konnte, dann finde ich es „bestenfalls erschütternd“, dass dieses Wissen dort nicht vorhanden ist, wo man alle Informationen und Interna vor sich liegen haben will.
    Ich finde nicht, dass hier verfälschend verkürzt wurde.

  5. meine5cent

    @Donatello:
    Ähm, die Abbildung 3 aus der VTU-Stellungnahme gibt aber doch nur irgendeine Auswertung irgendeiner Messung offenbar vom 17.04.2009 wieder und hat mit der konkreten Messung und der Programmversion, um die es beim Urteil des AG Meißen nebst PTB-Stellungahme geht, so eher gar nichts zu tun, oder sehe ich das (warum?) falsch?

    Die beiden Zeugenaussagen findet man leider außer in der Fußnote der VTU nirgendwo, weil die Urteile offenbar nicht veröffentlicht sind. Was da in Bezug worauf gesagt worden sein soll, ist nicht nachprüfbar.
    Wie gesagt: mE meint die PTB die Korrelationen bei der konkreten Messung, die Gegenstand des Urteils des AG Meißen ist und nicht irgendwelche irgendwann in früheren Jahren von Zeugen genannten oder im selbst entwickelten Programm von VTU oder früheren Messreihen aus 2009 genannten Korrelationskoeffizienten, aber vielleicht schreiben wir auch nur aneinander vorbei.

    Abgesehen davon war der Richterin die Korrelation egal, da sie der nicht ausschließen konnte, dass irgendein anderes Objekt als das fotografierte Fahrzeug die Signalentstehung auslöste.

  6. Donatello

    @meine5cent: Teil 1 – Die Aussage der PTB mit den 95% ist genereller Natur. Auch wenn es im Kern um eine konkrete Messung geht, müssen ja zur Einordnung der Messung die Rahmenbedingungen abgesteckt werden. Der Sachverständige tat dies, indem er einen Mindestwert von 70% ansetzte, die PTB 95%.
    Die Veröffentlichung beschäftigt sich an dieser Stelle damit, den Ansatz des Sachverständigen zu stützen und den Ansatz der PTB zu erschüttern.
    Weitere Folgerungen daraus, wie z.B. darf man aus den 95% der PTB folgern, dass zwischenzeitlich unangekündigt und nicht nach außen kommentiert die Messwertbildung des ES3.0 wesentlich verändert worden ist, sind noch gar nicht gezogen worden.

  7. Donatello

    @meine5cent Teil 2 – Wenn Sie Urteile zum Thema haben, dann immer her damit 🙂 Ich weiß, dass die Literatur zum Thema generell recht dünn ist. Immerhin sind die Aktenzeichen genannt. Es gibt sicher eine Handhabe, die Akte mit dem Gutachten beizuziehen, oder?

  8. Donatello

    @meine5cent Teil 3 – Die Herkunft des Signals ist in der Tat der springende Punkt und damit wird die Sache dann auch rund: um sich darüber Gedanken machen zu können, ob das Signal vom beanzeigten Fahrzeug kommt oder nicht, müssen Sie vorher die Größe der Datenmenge und vor allem die Güte bedenken.

    P.S. es heißt VUT 😉

  9. Reichert

    ich denke, das hatte wohl eher einen rein persönlichen Grund, wenn man ihren letzten Eintrag liest !

  10. norbert

    Herr burhoff‘ sie haben vollkommen recht. Einer muss ja schließlich festlegen, was im blog genehm ist. Da kann man sich nicht jede Meinung anhören. Das wurde zu weit führen.

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