Nun haben wir die 51. Woche des Jahres 2015 hinter uns liegen, Weihnachten und der Jahreswechsel stehen vor der Tür. „Heißa, drei mal werden wir noch wach….“, so heißt es bei den Kindern – und vielleicht auch bei dem ein oder anderen Erwachsenen, der sich auf ein paar ruhige Feiertage freut. Vorher gibt es aber erst noch einen Wochenspiegel, in dem wir berichten über:
- das NSU-Verfahren in München, mit: Was heißt Glaubwürdigkeit? Der NSU als Schimäre, oder: Schweigen im Strafverfahren – Der NSU Prozess als mahnendes Beispiel, oder auch mein eigener Beitrag: Stille Nacht, heilige Nacht, nicht für B. Zschäpe, oder: Ein paar weitere Gedanken zum NSU-Verfahren….
- Mollath am BGH,
- Wir wissen mit wem du gesprochen hast – Vorratsdatenspeicherung wieder in Kraft, oder: Ab heute wieder Vorratsdatenspeicherung in Deutschland,
- zum Download: Notfallkoffer Strafverteidigung – Haftgrund Fluchtgefahr bei hoher Straferwartung,
- dazu passt: Der Anfangs-, hinreichende und dringende Tatverdacht,
- Rechtsanwalt fotografiert Gegenanwalt vor Gerichtssaal – Mandant nutzt Foto zum Mobbing auf Facebook,
- LG Kempten: Sofortiges Auffahren auf den linken Fahrstreifen der Autobahn führt bei Unfall zur Alleinhaftung,
- Rettungsassistent: Patientendiebstahl führt zur Entlassung,
- und passend zur Jahreszeit: Paket verloren: wer haftet wann – was tun?,
- und dann war da noch die Frage: Warum sollen sich Nutzer anonym im Internet bewegen (dürfen)?
Besonders zu empfehlen ist der Notfallkoffer zum Download. Er zeigt, wie man es besser nicht machen sollte. In der Gegenvorstellung die Richter beleidigen hat meines Wissens noch selten zu einem Umdenken geführt. Und die Anträge auf Vernehmung der Richter zu ihrer richterlichen Erfahrung haben auch niemals Erfolg. Man möchte sagen: Was soll der Quatsch!?
„!Angesichts der vielen positiven Stimmen zur elektronischen Fußfessel musste die
Verteidigung mit den vom OLG geäußerten Unsinn nicht rechnen“ …..“Neben der zu Tage tretenden Fremdenfeindlichkeit der Richter“ Da bleibt einem die Spucke weg. Dass der Zitatenfriedhof in dem Textbaustein sich weitgehend gar nicht mit der „Fußfessel“ (das Gesetz nennt sie übrigens elektronische Aufenthaltsüberwachung) als Haftverschonungsmodul befasst, sondern mit der Strafzumessung : geschenkt.
Mal abgesehen davon, dass der „Notfallkoffer“ Breidlings, was immer man davon halten mag, in großen Teilen eine Reaktion auf vorherige Anwaltskreativität war und das Konstrukt „Notfallkoffer als Notwehr gegen den Notfallkoffer“ somit die Huhn- Ei-Frage auf den Kopf stellt, ist Breidling meilenweit von dem unsäglichen Ton entfernt, den Herr Petzold anschlägt.
Wenn man derartiges als „Notfallkoffer“ verbreitet, braucht man sich nicht mehr darüber aufregen, dass Gerichte solcher Krawall- und Klamaukverteidiger nicht ernst nehmen und sich langsam eine eigene „Fachliteratur“ für Richter entwickelt, um den Auswüchsen derartiger „Professionalisierung“ der Strafverteidigung einen prozessrechtlich fundierten Riegel vorschieben zu können.
Und ergänzend: Vielleicht sollte der „sprachlose Rechtskundige“ (Notfallkoffer Seite 12) mal den Staatsvertrag zur Einrichtung der GÜL lesen:
„Jedes Land kann der GÜL durch gesonderte Vereinbarung mit dem Land Hessen Aufgaben
der elektronischen Überwachung des Aufenthaltsorts von Personen auch zu anderen
Zwecken übertragen, insbesondere
1. bei Außervollzugsetzung eines Haftbefehls,“
Ob ein Haftrichter oder ein OLG derartige gesonderte Vereinbarungen mit dem Land Hessen treffen kann oder befugt ist, die Exekutive anzuweisen, eine derartige Vereinbarung abzuschließen, harrt offenbar noch der wissenschaftlichen Aufarbeitung.
Man ist sprachlos. Und das von einem der besten Strafverreidiger Deutschlands (laut Focus).