Der regelmäßige Leser dieses Blog wird meinen Streit/meine Mühe mit dem AG München kennen, wenn es um die Übersendung von Entscheidungen geht, auf die das AG mit einer Pressemitteilung hingewiesen hatte. Dazu gibt es hier ja inzwischen eine ganze Serie von Beiträgen, wie
- Die Dickfelligkeit des AG München, oder: Ich bin es leid vom 09.03.2015
- Die Dickfelligkeit des AG München, oder: Ich bin einen Schritt weiter vom 20.03.2015
- Die Dickfelligkeit des AG München – An der Antwort drückt man sich präsidial vorbei vom 30.03.2015
- Die Dickfelligkeit des AG München – wie gehabt, oder: Beim AG München ist alles anders vom 17.08.2015
- Die Dickfelligkeit des AG München, oder: Ich gebe es auf…., oder: Es röhrt der Elefant und er gebiert eine Maus vom 28.09.2015
Und dann heute noch diesen Beitrag, mit dem ich die Serie nun hoffentlich abschließen kann. Und zwar auf folgender Grundlage:
Der Präsident hatte mir ja in seiner Antwort des Präsidenten des AG München vom 02.09.2015 angekündigt, dass ich nun Presse bin. Ich hatte es zur Kenntnis genommen, mir davon aber nicht viel erhofft (Die Dickfelligkeit des AG München, oder: Ich gebe es auf…., oder: Es röhrt der Elefant und er gebiert eine Maus). Aber: Da man ja die Hoffnung nie aufgeben soll, habe ich dann gestern (26.10.2015) noch einen – ich hatte mir geschworen: den letzten – Versuch gemacht und habe eine Entscheidung des AG München, auf die das AG am 23.10.2015 mit einer PM hingewiesen hatte, angefordert.
Geschrieben habe ich um 12.47 Uhr:
„Sehr geehrte Frau Kollegin,
zur Prüfung der Veröffentlichungswürdigkeit der o.a. Entscheidung bitte ich um eine – möglichst digitalisierte – Kopie. Kosten können mir aufgegeben werden.
Ich bin gespannt, was aus der Anfrage wird….. 🙂 .“
Geantwortet hat mir die Pressesprecherin des AG München um 13.46 Uhr (!!!!!!!!!!!!!) – unter Anfügung der erbetenen Entscheidung –
„Sehr geehrter Herr Kollege,
im Anhang finden Sie das angeforderte Urteil.
Kosten werden bei Medienvertretern nicht erhoben.
Mit freundlichen Grüßen
Monika Andreß“
Tja, was soll man dazu sagen? Ich fasse es nicht – mal positiv – oder ich bin positiv erschüttert. Mit allem hatte ich gerechnet, nur damit nach dem Hin und Her der letzten Wochen/Monate nicht. Geht doch, oder: So dickfellig sind die gar nicht beim AG München. Aber vielleicht habe ich ja auch dieses Mal alles richtig gemacht: Richtige Anrede, nämlich: „Sehr geehrte…“ und nicht „Hallo…“, richtiger Ansprechpartner usw. Man lernt eben nie aus. Und das gilt für beide Seiten 🙂 .
Den Trick muss ich mir merken: Als Blogger Entscheidungskopien gratis abstauben. 😉
@ra jm stimmt ?
Beharrlichkeit zahlt sich sogar -anscheinend- in München aus, der Heimat des Alois Hingerl. Halleluja!
Wunderbar. Und da Sie ja jetzt Presse sind wird es wohl himmlisch werden.
Auch vom BVerfG gibt es dazu jetzt einen Beschluß:
http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2015/09/rk20150914_1bvr085715.html