Ein wenig an die „Basta-Politik“ des Altkanzlers Gerhard Schröder erinnert mich die obergerichtliche Rechtsprechung zu PoliscanSpeed. Kein OLG wagt sich mal an die Überprüfung dieses in meinen Augen umstrittenen Messverfahren heran, sondern: Man zieht sich zurück auf: Ist ein standardisiertes Messverfahren – und: Das OLG Düsseldorf hat m.E. jetzt noch einen drauf gesetzt im OLG Düsseldorf, Beschl. v. 13.07.2015 – 1 RBs 200/14, den mir der Kollege Geißler übersandt hat. Nämlich: Es ist standardisiert und es bleibt standardisiert, basta. Denn das OLG sagt – so mein „Leitsatzvorschlag“:
„Die Geschwindigkeitsmessung mit dem Gerät PoliScan Speed des Herstellers Vitronic stellt ein standardisiertes Messverfahren im Sinne der hierzu einschlägigen Entscheidungen des Bundesgerichtshofs dar. Dies gilt auch für die Gerätesoftware 3.2.4, die — anders als die Vorgängerversionen — in Kombination mit der seit 24. 7. 2013 zugelassenen Auswertesoftware 3.45.1 einen erweiterten Datenexport zwecks nachträglicher Einsichtnahme in Positionsdaten ermöglicht. Dass hierbei nach wie vor nicht sämtliche Rohmessdaten, sondern nur die Zeit sowie Koordinaten für fünf markante Punkte offengelegt werden, stellt die Anerkennung des Systems als standardisiertes Verfahren nicht in Frage.“
Wen es interessiert, wie das OLG zu der Erkenntnis kommt, der kann es im verlinkten Volltext nachlesen (und wer noch mehr sucht: Einfach bei der Suche Poliscan eingeben 🙂 ). Was mich ein wenig – ich will es vorsichtig ausdrücken – erstaunt: Es geht bei Poliscan Speed u.a. auch um Angriffe gegen die PTB. Diesen Angriffen begegnet das OLG mit Ausführungen – ja richtig, aber man glaubt es kaum – der PTB in ihrer (berüchtigtenberühmten) Stellungnahme vom 27.11.2014. das hat für mich einen komischen/schalen Beigeschmack. Warum greift man denn nicht mal auf unbeteiligte/unabhängige Sachverständige – aus beiden Lagern – zurück. So befindet man sich m.E. in einem Teufelskreis, und treibt den Teufel mit dem Beelzebub aus. Oder? Aber: Offenbar will man – aus welchen Gründen auch immer – an das Messverfahren gar nicht ran. Ist/bleibt eben standardisiert. Basta.
Ich glaube, dass Herr Burhoff noch nicht wirklich verstanden hat, was eigentlich ein standardisiertes Messverfahren ist. Gutachten, welche dieses infrage stellen, gibt es nicht. es gibt nur Vermutungen. Indes ist kein einziger Fall bekannt, wo das System unter echten Verkehrsbedingungen falsch gemessen hätte. Dies trotz Millionen von Messungen. also was soll das ständige Meckern.
Es gibt aber Messungen (SW 3.2.4), bei denen das Messgerät nicht so funktioniert hat, wie es soll.
Es sind dabei Gerätezustände aufgetreten, die es lt. Gebrauchsanweisung und Zulassung nicht geben dürfte. Ergo: Software- und/oder Funktionsfehler. Ob der Messwert dann noch korrekt ist, kann dahingestellt bleiben.
Denn es KANN keinen Fall geben, bei dem das Messsystem unter echten Verkehrsbedingungen nachweislich falsch gemessen hat, weil es nämlich keine Nachweismöglichkeit gibt.
@ Det Mert: „…das ständige Meckern…“, das frage ich mich auch. Wenn Ihnen dieses Blog nicht gefällt, trollen Sie sich, Sie sind ich gezwungen zu lesen. Sie brauchen sich auch keine Sorge um mein Verständnis vom standardisierten Messverfahren machen. Das ist seit Jahren gut. Und – auch das habe ich schon mehrfach gesagt – anonym meckern ist einfach. Ja, ich kenne die Rechtsprechung.
Man fragt sich, was sie ständig gegen PoliScan haben. Das ist schon eine Obsession.
Zu dem Vorschreiber: natürlich kann es Fälle geben, etwa glaubhafte Aussagen von Beifahrern etc. Dass es bei der Aufbereitung durch Sachverständige, die sich ärgern, weil sie nichts mehr zu begutachten haben und daher nebulös rumosern, und trotz millionenfacher (!) Messungen noch keinen Fall gibt, in dem einmal eine Fehlmessung festgestellt wurde, spricht bereits für dieses System.
Es ist schon bemerkenswert, anderen vorzuwerfen, etwas nicht verstanden zu haben, wenn man selbst die Grundlage dafür, dass Messgeräte behördlich eingesetzt werden dürfen, nicht verstanden hat. Es geht ja nicht darum, dass sich irgendwie im Laufe des Einsatzes zeigt, die Messgeräte würden richtig messen, sondern dass man vorher weiß, dass sie unter allen nach der Gebrauchsanweisung zulässigen Umständen zuverlässig wie beschrieben funktionieren. Und das ist nachweislich nicht so, wenn man sich in der Literatur auskennt. Und das betrifft nicht nur Poliscan Speed.
Und glaubhafte Zeugenaussagen? Also bitte. 😉
Das ist Unsinn. Was PoliScan vorgeworfen wird sind keine Fehlmessungen, sondern die angebliche Intransparenz des Systems. Es wurde noch nie in einer realen Verkehrssituation eine Fehlmessung nachgewiesen. Anders übrigens als bei anderen standardisierten Messverfahren.