Heute dann mal eine etwas andere Frage, nämlich nicht zu einem speziellen Gebührenproblem. Sondern zu der Problematik: Wer ist Anwalts Liebling?
Nun, Anwalts Liebling kennen wir alle. Das ist die Advocard RSV – wobei wir mal dahingestellt sein lassen, ob sie „Anwalts Liebling“ ist. Die Kollegen erzählen dazu teilweise etwas anderes bzw. berichten immer wieder über ihre Probleme (auch) mit der RSV. Aber das gilt nicht nur für „Anwalts Liebling“, sondern für (fast) alle RSV. Dazu gibt es ja sogar auch ein eigenes Blog – das RSV-Blog -, in dem die Kollegen über ihre Erfahrungen mit den RSV berichten. Den berühmten Vogel schießt dort die ARAG ab, auf die ich ja in meinen Wochenspiegel auch schon immer mal wieder hingewiesen habe.
Die Redaktion des „Berlines Anwaltsblatt“ möchte es nun aber genau wissen und fragt in einer Umfrage unter den (Berliner) Kollegen im „Berliner Anwaltblatt“ Heft 10/2015: „Wer ist Anwalts Liebling? Umfrage zur Rechtsschutzversicherung“. Und da die Umfrage offen ist, also nicht nur Berliner Kollegen teilnehmen können, stelle ich die Frage hier dann auch bzw. gebe sie und den Fragebogen weiter. Einfach hier klicken, ausdrucken, ausfüllen und dann spätestens zum 20.11.2015 an die Redaktion des Berliner Anwaltsblattes, Telefax 030 251 3263, faxen.
Und, wenn man Glück hat, kann man sogar noch was gewinnen. Nämlich ein Exemplar der 47. Auflage des
Kostenkommentars von Peter Hartmann. Gar nicht schlecht, denn mit dem kann man dann demnächst der RSV – falls es mal wieder nötig sein sollte – Paroli bieten. Oder mit Burhoff (Hrsg.), RVG, 4. Aufl. 2014. Denn kann man zwar nicht gewinnen, aber hier bestellen. Werbemodus aus 🙂 .
Wer Zeit und Lust hat kann übrigens zu dem Thema „Verkehrsrechtsschutzversicherung: Sinnvoll, aber nicht immer Anwalts Liebling“ aus Berliner Anwaltblatt 2015, 317 etwas vom Kollegen Samimi aus Berlin lesen. Den Beitrag findet man hier (bevor Nachfragen kommen: Genehmigung zum Einstellen liegt vor. Besten Dank nach Berlin).
Die permanente Werbung bringt meines Erachtens nichts. Besser durch Öeistung überzeugen.
… Leistung
Ich kann in meinem Blog so viel werben, wie ich will. Wem das nicht passt, der braucht hier ja nicht zu lesen/vorbeizuschauen. Das würde ich bei Ihnen wegen der dauernden Nörgelei sogar begrüßen.
Im Übrigen: Troll dich.
@Gast kopftisch… welche Leistung erbringen Sie denn außer dumme Kommentare absondern?
@Burhoff Darf ich auch werben? Der Head und ich waren nämlich kürzlich zu Gast bei einem Podcast zum Thema Rechtsschutzversicherungen.
https://verteidigerkuemmerle.wordpress.com/2015/10/19/podcast-zum-thema-rechtsschutzversicherungen/
Haben Sie doch schon 🙂
Natürlich können Sie werben wie Sie wollen. Ich habe nur gesagt, dass das nichts bringt. Sie verkaufen sicher kein Buch mehr, wenn die Leser zum x-ten mal auf Ihr tadelloses Werk hingewiesen werden.
„Troll dich“ ist nicht nett. Sie sollten mehr Abstand wahren.
„Lieber Gast“, mir fällt zunächst auf, dass Sie sich offenbar schämen, Ihren Namen zu offenbaren – oder wieso geben Sie hier ein Pseudonym an? Honni soit, qui mal y pense. Gerade als „Gast“ solllte man sich aber höflich geben, und sich an den „Gast-Herrn“ anpassen, sonst ist es sicherlich mit der „Gast-Freundschaft“ vorbei. In der Sache sind Ihre Anmerkungen aus werbetechnischer Sicht bestimmt falsch, jedenfalls deplaziert und – Sie haben es bemerkt- unwillkommen. Die Anmerkung „Troll Dich“ des Kollegen Burhoff fand ich amüsant. Wie nennt man nochmals jene virtuellen Wesen, deren einziger Sinngehalt es ist, im Internet Unfrieden zu stiften? Troll, meine ich, oder? In diesem Sinne: „Troll Dich“.
Herzlichst, Ihr
ME
Ja. Amüsant und auch originell. „Troll dich“ … Wirklich klasse.
Freut mich, dass es Ihnen doch gefällt
Sie müssen auch immer Öl ins Feuer gießen, Herr Burhoff.