Bei der Lektüre der Tagespresse stoße ich gerade auf einen Bericht über ein in Düsseldorf anhängiges Verfahren, über das auch Spiegel-Online berichtet hat. Im Sommer ist dort vom AG ein 42-jähriger Mann wegen Einbruchsdiebstahls verurteilt worden. Das AG hatte die Täterschaft des Angeklagten als erwiesen angesehen, nachdem am Tatort die DNA des Angeklagten gefunden worden ist.
Das Verfahren befindet sich inzwischen in der Berufung. Und da stehen die Chancen des Angeklagten nicht schlecht, wie berichtet wird. Denn inzwischen hat das serbische Konsulat bestätigt, was das AG zuvor als bloße Behauptung/widerlegte Einlassung eingestuft hatte: Der Angeklagte hat – in Serbien – einen eineiigen Zwillingsbruder. Da die DNA beider Brüder nahezu identisch ist, könnte nur ein teures Spezialgutachten klären, wer von beiden an den Tatorten war. Die Kosten dafür betragen nach SPON 60.000 €.
Juristisch viel interessanter die Frage, wie mann denn nun an eine DNA-Probe des Bruders in Serbien kommt. Der Verteidiger hat schon mitgeteilt, dass es unwahrscheinlich sei, dass der Bruder freiwillig einer solchen Bitte nachkomme. Bei SPON heißt es dann weiter: „Nach Angaben des Gerichts muss noch geklärt werden, ob auch eine erzwungene DNA-Abgabe erwirkt werden kann. Nach derzeitigem Stand sei dies nicht möglich, da der Bruder in Serbien aktuell kein Tatverdächtiger sei.“ Das ist wohl richtig bzw. wird nach den §§ 81a, 81c StPO in der Tat nicht einfach. 🙂
SPON weiter: „Das Berufungsverfahren ist inzwischen ausgesetzt, sagte eine Gerichtssprecherin.“ Das dürfte dann auf eine Einstellung bzw. einen Freispruch hinauslaufen….