Da lese ich gerade in der SZ-online oder auch hier bei GMX:
„Zwei Fans des TSV 1860 München hatten nach dem kleinen Münchner Derby vor einem Jahr einen Fan des FC Bayern im Hauptbahnhof überfallen und ihm die Fan-Kleidung vom Leib gerissen. Wegen gemeinschaftlichen Raubes wurden sie dafür zu Freiheitsstrafen von jeweils einem Jahr und drei Monaten ohne Bewährung verurteilt. Allerdings räumt ihnen die Justiz im Rahmen des „Täter-Opfer-Ausgleichs“ die Chance auf eine mildere Strafe ein, wenn die Löwen-Fans einen Einkauf im FC-Bayern-Fanshop machen…….“
Na, das ist doch mal eine Strafe 🙂 bzw. ein Angebot. Was wohl der BGH dazu sagen würde….? Für den ein oder andern sicherlich Höchststrafe und ein angemessener Schuldausgleich mehr.
Hmm, für einen eingefleischten 60er dürfte das wohl in die Kategorie Folter fallen. Wobei ich das Urteil sehr kreativ finde