Irgendwo in einem deutschen Bundesland – nennen wir es „Ano-Land“ – von Anonym 🙂 – “ sind die „Zustände“ „Tagesgeschäft“, die ich nachfolgend darstelle, und zwar mit Genehmigung meines Mailpartners, der in diesem „Ano-Land“ Mitarbeiter bei der dortigen Justiz arbeit und natürlich „unerkannt“ bleiben möchte. Also:
Ich habe Anfang der Woche einen gebührenrechtlichen Newsletter abgesetzt und daraufhin folgende Anfrage/Mail bekommen:
Sehr geehrter Herr Burhoff,
ich bin interessierter Leser Ihres Newsletters und der entsprechenden Beiträge.
Dabei fiel mir jetzt auf, dass der Link aus dem Newsletter vom 04.01.2015 eine Fehlermeldung erzeugt. Auch der Versuch, den Beitrag auf Ihrer Homepage unter Veröffentlichungen aufzurufen, brachte das gleiche Ergebnis.
Eine Prüfung und Behebung wäre sehr wünschenswert.
Es geht um folgenden Beitrag, Zitat aus dem genannten Newsletter:
“ Eingestellt worden auf meiner HP ist der von mir stammende Beitrag aus RVGreport 2015, 3 zum Thema „Die zusätzliche Verfahrensgebühr Nr. 4141 VV RVG – Teil 1 Allgemeines, Mitwirkung und Gebührenhöhe. Es handelt sich um den Auftakt zu einer kleinen Serie zu den zusätzlichen Verfahrensgebühren Nr. 4141, 5115 VV RVG. Der Inhalt ergibt sich aus dem Titel.
Sie finden den Beitrag unter: http://www.burhoff.de/veroeff/aufsatz/RVGreport_2015_3.htm„
Solche Anfragen/Hinweise hat man natürlich nicht gern. Daher habe ich es überprüft – konnte einen Fehler nicht feststellen – und das dem „Kunden“ auch mitgeteilt. Darauf erhielt ich dann die Nachricht:
„Hallo Herr Burhoff,
bislang hatte ich mit Ihren Links keinerlei Probleme trotz des hier noch standardmäßig zu verwendenden Internet Explorer 8.
Nun habe ich den betreffenden Link auch einmal im Firefox Portable 39.0.3 und erneut im IE 8 geöffnet. Nur im Firefox funktioniert es, die URL der sich öffnenden Seiten unterscheidet sich etwas.
IE 8: http://www.burhoff.de/veroeff/aufsatz/RVGreport_2015_3.htm (Fehlermeldung: Die Webseite kann nicht angezeigt werden.)
Firefox 39: http://www.burhoff.de/insert/?/veroeff/aufsatz/RVGreport_2015_3.htm (Beitrag erscheint)“
Da wusste ich dann auch nicht weiter und habe meinen Webmaster eingeschaltet, der sich der Sache dann angenommen und wie folgt geantwortet hat:
„Hallo Detlef,
ich befürchte, da kann ich nicht wirklich hilfreich sein: Bei mir klappt das in allen Browsern (auch mit https).
Den IE 8 kann ich aber nicht testen, da ich den nirgendwo mehr habe. Der ist auch schon vor 5 Jahren abgelöst worden und heute auch nicht wirklich mehr empfehlenswert.
Eigentlich dürften nur noch XP Nutzer zwingend an dem festhängen, da dies der letzte für dieses Betriebssystem war. Betroffene sollten daher besser upgraden.
Sollte allerdings wider Erwarten doch noch wer XP haben … naja der
-
a) ist entweder bei einer Verwaltung die *deutlich* zu viel Geld an der falschen Stelle ausgegeben hat für eine XP-Supportverlängerung oder
-
b) reitet seit mehr als einem Jahr auf der Rasierklinge – Siehe auch http://windows.microsoft.com/de-de/windows/end-support-help..“
Diese – wie immer treffende – Einschätzung 🙂 habe ich dann weitergeleitet und erhielt dann vom Mitarbeiter in der Justiz, den ich gefragt hatte, wie es mit einem Update wäre 🙂 , folgende Antwort:
„Hallo Herr Burhoff,
ja ein Update kommt demnächst.
Dann bekommt die [Anoland] Justiz statt des jetzt genutzten Windows Server 2003 (Enterprise Edition) das „neue“ Betriebssystem Windows Server 2008. Mit diesem wird uns dann immerhin der Internet Explorer 9 „geboten“. 😉 Bloß gut, dass es von Firefox eine Portable-Version gibt, mit der sich auch moderne Websites nutzen lassen.“
Na, da rüstet die Justiz aber auf. Immerhin ist man damit auf dem Stand vom 15.03.2011 (vgl. hier). Wahrscheinlich irgendein „Restposten“, den man noch billig hat erstehen/aufspielen können. Aber das ist doch schon mal was. Willkommen!! Aber vielleicht bringt es ja was – nicht nur für den Kollegen, der derzeit noch mit IE 8 arbeiten muss, sondern vielleicht geht es ja dann auch sonst schneller – z.B. mit Kostenerstattungsanträgen….
Und wo lege ich dieses Posting nun ab? Die Kategorie „Amüsant“ passt wohl nicht, dann schon eher „Kurioses“, besser wäre: Man glaubt es nicht.
Das ist wirklich erschütternd und für mich u.a. ein Grund, niemals in die Justiz/Verwaltung zu gehen! Die personelle und sachliche Ausstattung hinkt z.T. meilenweit hinterher. Und Geschäftsstellen- und sonstige nachgeordnete Mitarbeiter kann man sich auch nicht aussuchen. Der IE 8 passt dazu irgendwie – mein Beileid! 🙂
Die Justiz in NRW verwendet den IE 9. Damit kann zum Bsp. aber Google Maps schon nicht mehr aufgerufen werden, immer mehr andere Seiten liefern Darstellungsfehler. Generell habe ich den Eindruck, dass Microsoft Produkte immer dann eingeführt werden, wenn der offizielle Support ausläuft. Und nein, ich fürchte, man hat die erforderlichen Lizenzen nicht zum Ramsch- / Restpostenpreis gekauft, sondern schon vor Jahren zum regulären Preis.
In der Tat. Ich kann mich noch erinnern an Justiz 2000 in NRW. Die wurde 1998/1999 angekündigt, kam dann 2003 und war technisch m.E. veraltet.
Wenn ich noch daran zurückdenke, was das für ein Hin und Her war, eine Genehmigung dafür zu bekommen, dass man die StV-CD auf dem Dienst-PC nutzen durfte 🙁
Bin ja mal gespannt, wie’s beim beA laufen wird.
01.01.2016: Die Anwälte „müssen“ beA bereithalten.
01.01.2018: Gerichte „sollen“ über beA erreichbar sein. Die Länder können allerdings diesen Zeitpunkt um ein oder zwei Jahre nach hinten schieben.
Die Rechtsanwälte haben dann wahrscheinlich schon die Version 3.0, wenn die Gerichte noch nicht einmal ausgestattet sind 🙂