Ich sitze gerade im Zug auf der Heimfahrt nach Münster und lese bei N24: Verteidiger wollen aussteigen Der NSU-Prozess droht zu platzen.
Na, das ist aber mal eine Meldung. Und das am 219. Verhandlungstag. Die Gründe? Nun, die dürften auf der Hand liegen. Dann doch wohl mangelndes Vertrauen der Angeklagten. Vielleicht auch der vierte Kollege, der gerade bestellt worden ist. Aber: Ich denke, so schnell werden die „Bayern nicht schießen“ und die drei Kollegen entlassen. Zwar hat die Angeklagte einen vierten (Pflicht)Verteidiger, aber der ist ja wohl kaum schon eingearbeitet.
Man darf gespannt sein, wie es weitergeht. Das ist schon ein „Hammer“.
Wie kann das Gericht den Antrag auf Aufhebung der Pflichtverteidigung ablehnen, wenn die Verteidiger doch versichern, dass das Vertrauensverhältnis nicht mehr besteht und sie es gleichwohl aufgrund der Pflicht zur Verschwiegenheit nicht begründen können? Reicht die anwaltliche Versicherung insoweit nicht aus? Ich sehe anders keine Chance für die Verteidiger. Immerhin kommt der Antrag nunmehr nicht von Zschäpe selbst. Bei ihr kann das Gericht dann ggf. verlangen, zu Reden. Von den Anwälten indes nicht…
Ist ein Dilemma, für alle Seiten. Es gibt dazu Rechtsprechung, finden Sie in meinem Handbuch zum Ermittlungsverfahren 🙂
Ihr Handbuch habe ich leider aktuell nicht zur Hand. Mir ist bekannt, dass an eine Aufhebung der Pflichtverteidigung seitens der Rechtsprechung hohe Anforderungen geknüpft sind. Diese erscheinen mir allerdings angesichts der Pflicht zur Verschwiegenheit als äußerst problematisch. Darf sich der Strafrichter von prozessökonomischen Aspekten und Kostenfragen leiten lassen? Es ist tatsächlich ein Dilemma. Ich bin gespannt, wie sich der BGH insoweit zu der Frage verhalten wird, ob im vorliegenden Fall eine effektive Verteidigung noch zu gewährleisten war.
Die hohen Hürden, die ins Dilemma führen, sollen dem Missbrauch vorbeugen. Hiervon kann vorliegend doch kaum ausgegangen werden. Keine leichte Aufgabe für den Senat.
Nun ja… Allein der Umstand, dass eine Angeklagte nicht (mehr) mit ihren Verteidigern kooperiert reicht nicht aus. Ansonsten könnte nie jemand verurteilt werden. Hier ist es allerdings so, dass Zschäpe durchaus Grund hat, das Vertrauen in diese Verteidiger zu verlieren. Nach außen hin ist eine Verteidigerstrategie nicht erkennbar. Es besteht durchaus Grund zu der Befürchtung, dass es gar keine echte Strategie gibt. Und das Team der drei Verteidiger wurde zwar als erfahrene Strafverteidiger von der Presse, die sich gut mit ihnen stellen wollten (schließlich kriegt man da die News) vorgestellt, wenn man aber recherchiert, sind es eher Abfänger, die bisher kaum je einen größeren Prozess oder gar Erfolg hatten.
Anfänger 🙂
Was Sie immer so alles wissen. :-(, oder meinen, zu ….. Die Kollegen werden sicherlich hoch erfreut sein, wenn man sie als „Anfänger“ bezeichnet. Und der Umstand, dass Sie eine Verteidigungsstrategie nicht erkennen, heißt ja nun nicht, dass keine vorhanden ist.
Was kann einem besseres passieren, als das der Gegner einen Anwalt unterschätz und sich selbst überschätzt 😀
@Andreas: Dass Alfred Stangl keine Strategie erkennt, heißt ja nicht, dass der „Gegner“ (GBA? Senat? ) das auch tut.
Wobei in der FAZ ein recht freundlicher Artikel über Frau Sturm zu lesen ist..(„Im Zweifel gegen die Verteidigung“) . Und zwar nur über Frau Sturm, nicht über Heer und Stahl..
Aber auf die Presseberichte und auf Spekulationen sollte man vielleicht nicht so viel geben. Was sich letztlich hinter den Kulissen abspielt, bleibt dem Publikum meist verschlossen, das war auch bei Kachelmann mit seinem Wechsel von Schroth und Birkenstock zu Schwenn so,von daher gilt – wie auch Sandro Zahlemann berichtet – es wird angenommen, so wird angenommen, Spekulationen seien reine Vermutungen..
Nun ja… Ich erinnere mich an Befangenheitsanträge gegen einen Richter, nur weil der einen Ordner hatte, wo „nsu-Verfahren“ drauf stand. Oder der Befangenheitsantrag wegen zu geringer Pauschgebühr. Ansonsten erinnere ich mich noch an den Antrag von RA Heer, dass man über ihn nicht lachen dürfe. Ansonsten erinnere ich mich aber an wenig. Nach 219 Tagen sollte man eine Strategie jedenfalls in Ansätzen erkennen können. Es gibt aber offenbar gar keine außer sinnlose Anträge.
ah, Sie haben die 219 HV-Tage im Saal verfolgt, das ist natürlich etwas anderes
Totschlagsargument. Und Ruhe ist 🙂