Für mich hat die Lösung zu der Frage vom vergangenen Freitag: Ich habe da mal eine Frage: Bekomme ich nach der RVG-Reform zumindest eine höhere Pauschgebühr? – auf der Hand gelegen: Sie ist eidneutig mit „Nein“ zu beantworten. Und das habe ich dem Kollegen auch geschrieben:
„Hallo Herr Kollege,
nein, eine solche Rechtsprechung kenne ich nicht. Und Sie wäre auch wohl – so leid es mir tut – falsch, da damit der § 60 RVG „umgangen“ würde. Das Ganze geht so ein wenig in die Richtung wie OLG Hamm, Beschl, v. 22. 09. 2005, 2 (s) Sbd. VIII – 181/05 -. Werden Sie nicht gern lesen, lässt sich m.E. aber nicht ändern. Wenn Sie eine andere Entscheidung erzielen: Die hätte ich dann gern.“
Ich habe wenig Hoffnung, dass ich vom Kollegen eine in seinem Sinne positive Entscheidung bekommen werde.