Es war zu erwarten, dass mein gestriges Posting „Neue Masche“ der OLG? oder: Wie werde ich mit einem „versteckten Entbindungsantrag fertig“? zum OLG Hamm, Beschl. v. 19.05.2015 – 5 RBs 59/15 nicht ohne Widerspruch bleiben würde. Und es haben sich auch einige (Amts)Richter gemeldet, die offenbar getroffen bzw. betroffen sind. Ich kann aber nur vermuten, dass es (Amts)Richter waren, weil man sich natürlich – wie so häufig – nicht mit offenem Visier, sondern nur anonym meldet.
Die Kommentare waren schon ganz interessant. Allerdings für mich (teilweise) nicht so ganz nachvollziehbar, denn es soll so sein, dass der „gewöhnliche“ Amtsrichter an einem Sitzungstag keine Zeit hat/findet, einen Schriftsatz von 1 1/2 Seiten zwischen den angesetzten Terminen zu lesen. Wirklich? Ich bezweifle das. Zumal, wenn es in einem der Kommentare dann heißt: „Und ich begrüße es ausdrücklich, dass sich nicht alle OLGs zu den Bütteln vermeintlich gerissener Anwälte machen.“ Das deutet für mich in eine ganz andere Richtung.
Aber lassen wir das, und das ist auch gar nicht der Grund für dieses Nachposten, sondern: Mir wäre schon lieb, wenn in Zukunft solche Kommentare/Formulierungen wie „kindlich naiv“ oder „Elfenbeinturm“ unterblieben. Auch wenn man offenbar getroffener Betroffener ist, sollte man Contenance bewahren, auch wenn einem die „ewige Schelte aus dem Elfenbeinturm“ nicht passt. Im Übrigen – und darauf hatte ich auch gestern schon hingewiesen: „Kindlich naiv“ muss ich mir nicht sagen lassen. Ich war selbst beim AG und 30 Jahre Richter. Ich kenne das Geschäft also – und wie ich meine, ganz gut. Und das hat jetzt nichts damit zu tun, dass wer austeilt, auch einstecken können muss. Kann ich. Dafür war ich lange genug „im Geschäft“.
Also: Contenance. Und wenn es nicht klappt? Ich muss mir dann vielleicht doch überlegen, die Kommentarfunktion zu sperren. Aber, das geht ja auch nicht. Dann heißt es: Zensur! (vgl. Burhoff ist „feige“ und betreibt „öffentliche Zensur“ – wirklich ?
Auch, wenn ich Formulierungen wie „kindlich naiv“ nicht unbedingt teilen würde, haben Sie mit der polemischen Formulierung Ihres Beitrages m.E. die Richtung der Diskussion bereits selbst vorgegeben. Ich weiß es durchaus zu schätzen, dass Sie auf Ihrem Blog (der sicher zu den informativsten und interessantesten im Bereich des Straf/Verkehrs/Kostenrechts gehört), grundsätzlich eine sachliche Diskussion und auch kritische Kommentare zulassen. Ich wage aber zu behaupten, dass eine neutralere Formulierung eine andere Art der Diskussion hervorgerufen hätte.
Im Übrigen sind es offenbar nicht nur Richter gewesen, die in den Kommentaren zu unnötig scharfen Formulierungen gegriffen haben. Ich verwehre mich beispielsweise dagegen, wenn von einigen Kommentatoren pauschal unterstellt wird, jeder Richter, der in absolut gleich gelagerten, standardisierten Fällen (entsprechend der Rechtssprechung aller OLGs und des BGHs) allgemeinen Einwänden nicht nachgeht, sei faul und trete die Rechte der Betroffenen mit Füßen. Wenn meinem Ordnungswidrigkeitenverfahren eine Messung zu Grunde liegt, die an einer der bekannten Messstellen durch einen der bekannten Messbeamten mittels eines standardisierten Messgerätes durchgeführt wird, gehe ich nur konkreten, aber keinen allgemeinen Einwänden nach und lade selbst die Zeugen nur bei Bedarf. Das liegt nicht daran, dass ich faul bin, sondern daran, dass ich mir die Messstelle und das Messgerät bereits vor Ort angeschaut habe, mich in die Bedienung habe einweisen lassen und etwaige Unklarheiten mit sachverständiger Hilfe geklärt habe. Die Prüfung der Eichsiegel etc. ergibt sich auf dem Messprotokoll, die Beschilderung kenne ich aus eigener Anschauung. Was soll ich bitte mehr aufklären? Und wenn in so einem Fall, trotz vorab gegebener Hinweise, der Verteidiger in der Sitzung nur darauf hinweist, das Messverfahren sei ja „bekanntermaßen umstritten“ – was soll das? Natürlich dauert so ein Termin dann oft nicht länger als 15 Minuten. Das hat aber nichts mit Faulheit oder dem unbedingten Wunsch, etwas „durchzuboxen“ zu tun: Das Verfahren gibt schlicht nicht mehr her.
Ich für meinen Teil habe mich mit meinem Hinweis auf einige „schwarze Schafe“ gerade nicht auf die 99% der Verteidiger bezogen, die eine gute und wichtige Arbeit machen, sondern auf das eine Prozent, welches versucht, mit allen Tricks das Verfahren bis auf’s Äußerste zu verzögern, und sich dabei hin und wieder auch unlauterer Mittel bedient, die ich hier im Einzelnen nicht nennen möchte. Schwarze Schafe gibt es sicherlich genauso auch unter den Richtern – aber Verallgemeinerung wird weder der Mehrzahl der Anwälte, noch der Mehrzahl der Richter gerecht.
Contenance, sachliche Diskussion? Sehr gerne! Aber das möge bitte für beide Seiten gelten.
Sorry, aber ich fange die Diskussion nicht wieder an, dazu reicht heute leider meine Zeit nicht.
Daher nur: Wenn man kritisch fragt/hinterfragt und kritisiert, dann ist es gleich Polemik. So ging es im ersten Kommentar los und gleich im zweiten kamen dann die „Bütteln vermeintlich gerissener Anwälte“.
Bissel mehr Zensur täte dem Blog hier durchaus gut. Man sollte sich schon daran orientieren, welche Meinung Herr Burhoff hat. Ist ja schließlich sein Weblog und er ein gescheiter Mann mit sehr viel Erfahrung.
Herr Burhoff,
offenbar ist Ihnen der Stein des Anstoßes gar nicht bewußt. In der Sache mögen Sie häufig richtig liegen. Die Art und Weise Ihrer Darstellung ist allerdings vielfach unangemessen. Beispielhaft verweise ich auf folgende drei Beiträge;
https://blog.burhoff.de/2015/06/anfaengerfehler-die-krux-mit-dem-doppelverwertungsverbot/
https://blog.burhoff.de/2014/08/verteidigerfehler-aufklaerungsruege-ist-schwer-aber-schwer-nun-auch-nicht-herr-kollege/
https://blog.burhoff.de/2014/05/olg-frankfurt-wir-koennen-nun-wirklich-kein-rvg-oder-man-kann-kein-rvg/
Ihre Wortwahl zeugt von fehlendem Stil und mangelnder Empathie. Mir ist völlig egal, wie lange Sie Beisitzer am OLG, Lehrbeauftragter oder Buchverfasser sind oder waren. Denn keine dieser Tätigkeiten entschuldigen Ihren Hochmut. Von mir aus können Sie auch gern den Dritten Strang eröffnen und eitel jammern. Ich werde mich nicht weiter äußern. Denn im Ergebnis werden Sie an Ihrem eigenen Verhalten von der Öffentlichkeit gemessen – und nicht an meiner Kritik.
In diesem Sinne!
@ Torq: Der Kommentar schließt sich nahtlos an die gestrigen an. Man muss nur aufpassen, dass die Wortwahl nicht auf den Schreibenden zurückfällt.
Ich finde es durchaus angebracht daß Amateure auch so bezeichnet werden.
Manche Richter halten sich ja für unfehlbar, oft genau diejenigen die solch einen Mist ablassen wie er hier gelegentlich vorgeführt wird. Möge das allen anderen stets in Erinnerung rufen daß Recht von Richtig kommt.
Genau!
Anwälte müssen doch heute tricksen, um noch Recht zu bekommen. Die Gerichte sollten darauf gefälligst eingehen und reinfallen und nicht die OLGs mit ihren „Maschen“ sämtliche Fehler der meist faulen Amtsrichter ausbügeln. Wo kommen wir denn da hin, wenn man nicht mal mehr einige wenige Zeilen aufmerksam liest. Dafür werden Richter sehr gut bezahlt.
„Von mir aus können Sie auch gern den Dritten Strang eröffnen und eitel jammern. “
Seltsame Wortwahl: „Strang“. Soll das eine Übersetzung von „Thread“ sein?
„Machen Sie sich erst einmal unbeliebt, dann werden Sie ernst genommen“ soll Adenauers Konrad dereinst gesagt haben…
Könnte es sich hier etwa um etwas ähnliches handeln? Die Kommentare gewisser Berufsgruppen mögen darauf hindeuten. Und gelegentliche, veranschaulichende Anspitzungen pieken eben diesen oder jenen. Wie heißt es so schön in Norddeutschland -und nicht nur auf Borkum? Gaar nich um kümmern!