In der vergangenen Woche hat in HH der 66. DAT stattgefunden, liegt ja von Münster aus praktisch vor der Tür, so dass ich der schönen Statd im Norden – fast so schön wie Münster 🙂 🙂 – einen Besuch abgestattet habe. Das bot sich an, da am Nachmittag der Abschluss des Relaunch der (neuen) ZAP ein wenig gefeiert worden ist. Mittags blieb dann noch Zeit für ein Essen mit dem „Blogwart“ und einer „Maus“, die danach in einem brennenden Zug gesessen hat. Und heute ist dann Zeit für den nächsten Wochenspiegel, mit Hinweisen auf interessante Postings, nämlich auf:
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mal wieder auf das NSU-Verfahren, das für mich inzwischen „im Verborgenen“ abläuft = von der Öffentlichkeit kaum noch wahr genommen wird, mit: Zschäpe Antrag: Die Möchtegern-Juristin, und dazu – außer der Reihe – Beate Zschäpes Zwist mit Verteidigerin: Wohlformuliertes Misstrauen und Zwist mit Verteidigung: Zschäpes Antrag des Misstrauens – von G.Friedrichsen, vgl. auch noch: NSU-Reihe: Reden ist Silber – Schweigen ist Gold,
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Hilfe Herr Anwalt – wir haben die Akten verschlampt und die sich daraus ergebende Frage, inwieweit der Verteidiger ggf. verpflichtet ist, einer soclhen Bitte anchzukommen, oder auch nicht (wird übrigens – natürlich – auch in meinem „Handbuch für das strafrechtlichen Ermittlungsverfahren, 6. Aufl., „, behandelt,
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Der GBA klärt auf – aber anders als man denkt: Der Generalbundesanwalt klärt auf: Deutschland ist ein Staat…,
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Vorratsdatenspeicherung – Bundesregierung legt verfassungswidrigen Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten vor – die Fragen werden uns sicherlich noch länger beschäftigen,
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aus der Reihe: Rechtsmittel durch E-Mail?: LG Gießen: Keine Rechtsmitteleinlegung durch einfache E-Mail mit PDF-Anhang,
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mal wieder einen Robenstreit – in Bayern: Anwaltsrobe in Augsburg und München – regionale Unpässlichkeiten,
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und dann war da noch: Sex im Erlebnisbad.