Archiv für den Monat: Mai 2015

Sonntagswitz: Heute zu Rauchern/Nichtrauchern

© Teamarbeit - Fotolia.com

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Heute, am 31.05., ist der alljährliche „Welt-Nichtraucher-Tag“. Wahrscheinlich gibt es Kommentare, dass man dazu keine Witze macht. Ok, ok, aber es gibt eben welche. 🙂

Sagt der Arzt zum Patienten:
„Wenn Sie noch eine Zeit lang leben wollen, müssen Sie aufhören zu rauchen!“
Patient: „Dazu ist es jetzt zu spät.“
Arzt: „Zum Aufhören ist es nie zu spät!“
Patient: „Na, dann hat’s ja noch Zeit…“


Ein Fahrgast sitzt mit einem frischgebackenen Nichtraucher in einem Zugabteil:
„Sie haben sich wohl vor kurzem das Rauchen abgewöhnt, oder?“
„Wie kommen Sie denn darauf?“
„Weil sie Ihre Kekse immer im Aschenbecher ausdrücken!“


Ein Skelett sitzt auf seinem Grabstein und raucht.
Meint ein zweites: „Du rauchst ja immer noch!“
„Das schon, aber nicht mehr auf Lunge…“


Eine ältere Dame schimpft mit einem kleinen Jungen:
„So ein kleiner Bursche und dann schon rauchen. Was wird denn Deine Lehrerin dazu sagen?“

„Keine Sorge,“ antwortet der Kleine, „ich gehe noch nicht zur Schule!“

Wochenspiegel für die 22. KW., das war der Rabaukenjäger, der digitale Analphabet und ein Mittel gegen Gerichtsphobie

© Aleksandar Jocic - Fotolia.com

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Und mit der ablaufenden Woche ist der Mai dann auch schon wieder vorbei. Das Jahr rast nur so dahin und die Wochen tun es erst recht. Aus der nun schon 22. KW. berichte ich dann über:

  1. Müssen Strafrichter keine Schriftsätze mehr lesen,
  2. den „Rabaukenjäger“ mit: Was zu erwarten war,
  3. Entschuldigte Arme und faule Beine,
  4. einen alten „Spruch“: Untersuchungshaft schafft Rechtskraft,
  5. Abend­li­cher Berufs­ver­kehr auf der Auto­bahn, das spricht gegen mani­pu­lier­ten Unfall,
  6. Polizisten als “digitale Analphabeten”?,
  7. Mit Schlichtern gegen Gerichtsphobie,
  8. Learning by doing,
  9. BVerfG: Bei grundlegender Bedeutung einer Sache muss auch Prozesskostenhilfe bewilligt werden,
  10. und dann war da noch die Frage: Wie schafft man zweimal VB im Staatsexamen, Friederike?.

Ungeliebtes Fahrtenbuch, ja, aber nicht auch Internetrecherche

laptop-2Das Fahrtenbuch bzw. die Fahrtenbuchauflage (§ 31a StVZO) ist unbeliebt. Das gilt vor allem auch bei Firmen, wenn das Führen eines Fahrtenbuchs für ein von der Firma gehaltenes Fahrzeug angeordnet wird. Das zeigt sich mal wieder deutlich in dem dem VGH Bayern, Beschl. v. 16.04.2015 – 11 ZB 15.171 – zugrunde liegenden Verfahren. Da hatte sich die klagende GmbH gegen eine Fahrtenbuchauflage für ein Firmenfahrzeug gewendet und geltend gemacht, die Verwaltungsbehörde hätte zur Ermittlung des verantwortlichen Fahrers Internetrecherchen anstellen müssen. Das sei bei juristischen Personen zumutbar und auch Erfolg versprechend und hätte deshalb schon zu einem Zeitpunkt hätten erfolgen können und müssen, an dem eine fehlende Mitwirkung der Klägerin noch gar nicht absehbar gewesen sei.

Der VGH sieht das anders:

„…. Hier hat der Geschäftsführer der Klägerin mitgeteilt, er könne die Person auf dem Bild nicht identifizieren. Gleichwohl hat er aber weder den Personenkreis der möglichen Fahrzeugführer eingegrenzt noch auf den Internetauftritt der Klägerin hingewiesen.

Darüber hinaus trifft einen Kaufmann nach § 13 Abs. 3 GmbHG i.V.m. § 6 Abs. 1 HGB zwar aus der Buchführungspflicht nach dem Handelsgesetzbuch über die Geschäftsvorfälle „in ihrer Entstehung und Abwicklung“ keine unmittelbare Pflicht, Fahrtenbücher oder Einsatzpläne vorzuhalten. Jedoch entspricht es unabhängig von der Reichweite dieser Vorschriften sachgerechtem kaufmännischen Verhalten, auch Geschäftsfahrten längerfristig zu dokumentieren (BayVGH, B.v. 14.5.2013 – 11 CS 13.606; B.v. 29.4.2008 – 11 CS 07.3429; B.v. 17.1.2013 – 11 ZB 12.2769 – jeweils […]). Es ist auch nicht Aufgabe der Ermittlungsbehörden, innerbetriebliche Vorgänge aufzuklären, denen die Geschäftsleitung weitaus näher steht (vgl. VGH BW, B.v. 30.11.2010 – 10 S 1860/10NJW 2011, 628 m.w.N.). Die Polizei konnte hier deshalb davon ausgehen, dass bei der Klägerin Unterlagen vorhanden waren, die Aufschluss über die Person des Fahrers im Tatzeitpunkt geben konnten. Es war daher ausreichend, bei der Klägerin anzurufen und Auskunft aus diesen Unterlagen zu verlangen.

Im Übrigen ist auch nichts dafür ersichtlich, dass die Ermittlungsbehörden Recherchen im Internet anstellen müssten, ohne einen Hinweis des Fahrzeughalters auf eine bestimmte Internetseite oder dem Vorliegen anderer Anhaltspunkte, dass eine solche Suche erfolgversprechend sein könnte. Denn zum einen verfügen nicht alle juristischen Personen über einen Internetauftritt. Zum anderen ist weder zu erwarten, dass in der Internetpräsenz Bilder aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eingestellt sind, die die Berechtigung besitzen, ein Firmenfahrzeug zu nutzen, noch könnte aus dem Internetauftritt abgeleitet werden, welcher Kreis der Beschäftigten zum Tatzeitpunkt als Fahrzeugführer in Betracht kommt. Es stellt deshalb keine zumutbare Ermittlungsmaßnahme dar, ohne weitere Anhaltspunkte im Internet zu recherchieren.“

Und auch hier die Verlinkung zu open.jur. Und auch hier dann jetzt der Link zur eigenen HP 🙂 .

Punktereform: Tattagprinzip auch bei Tilgungsfristen?

FAERDie Punktereform ist nun mehr als ein Jahr alt und man trifft derzeit vornehmlich (noch) auf Entscheidungen, die sich mit der Übergangsregelung befassen bzw. „in deren Dunstkreis tätig sind. So auch der VGH Bayern, Urt. v. 15.04.2015, 11 BV 134/15, der sich u.a. auch mit dem (neu eingeführten) Tattagsprinzip befasst. Der Beschluss lässt sich in etwa wie folgt zusammenfassen:

Für die Tilgungsfristen für Ordnungswidrigkeiten findet das (neue) Tattagprinzip keine Anwendung. Der Beginn der Tilgungsfrist ist in § 29 Abs. 4 StVG so geregelt, dass diese erst mit Rechtskraft zu laufen beginnt. Das Tattagprinzip findet demgegenüber nach § 4 Abs. 5 Satz 5 StVG nur auf die Berechnung des Punktestands Anwendung. Wird eine vor der Rechtsänderung zum 01.05.2014, aber erst danach im Fahreignungsregister eingetragenen Zuwiderhandlung begangen, erfolgt die Berechnung des Punktestands am Tattag durch Umrechnung des nach altem Recht bestehenden Punktestands nach der Tabelle des § 65 Abs. 3 Nr. 4 StVG und Addition der nach neuem Recht neu hinzukommenden Punkte.

Ist alles nicht so ganz einfach und man kann schnell den Überblick verlieren.

P.S. Ausnahmsweise mal ein Link zu open.jur, da meine Homepage derzeit nicht erreichbar ist 🙁 . Nachdem die HP dann wieder erreichbar, geht der Link auch zu meiner HP. Vielen Dank open.jur für das Asyl. 🙂

Burhoff-Online nicht erreichbar

© Alex White - Fotolia.com

© Alex White – Fotolia.com

Hallo, kurze Info für alle, die am Samstag dann doch „Burhoff-online“ besuchen (wollen). Die Seite ist derzeit leider nicht erreichbar. Ich weiß nicht warum. Antwort habe ich bisher vom Provider nicht bekommen. Nun ja, ist Samstag, aber allmählich geht mir das auf den Keks 🙁 .

Aber zumindest das Blog läuft, ist ja auch bei einem anderen Anbieter gehostet (?). Ich weise nur deshalb darauf hin, weil die eingestellten Volltexte auch nihct erreichbar sind. Die liegen bei der anderen Domain 🙁 .

Na ja, mal sehen, wann es wieder läuft.

Nachtrag um 10.59 Uhr: Super 🙁 , wenn man dann solche Nachrichten auf eine Twitter-Anfrage bekommt: „….Domainbox ist now part of Server4You. We called Server4You but they don´t want to help us until monday….“ Super Server. Ich denke, da ist Kofferpacken angesagt.